StVO-Novelle fördert klimafreundliche und moderne Mobilität
Mit der 2020 überarbeiteten Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden neue Verkehrsregeln beschlossen. Einige Regeln betreffen direkt das Radfahren und werden die Radfahrenden auf jeden Fall besser schützen.
Gleichstellung von Autos und Radfahrenden endlich realisiert
Dass der KFZ-Verkehrsfluss vor der Sicherheit und dem Komfort aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der Radfahrenden steht, ist mit der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung überholt. Die Empfehlung aus Wissenschaftskreisen, die Windschutzscheibenperspektive im Straßenverkehr zu verlassen und Autofahrende und Radfahrer:innen als gleichberechtigte Partner:innen einzuordnen, wurde durch die StVO-Novelle endlich realisiert. Fahrradfahrende sind jetzt keine Störfaktoren mehr und die neuen Regeln machen das Radfahren sicherer.
Beim Überholen 1,5 Meter Abstand
Beim Überholen müssen PKW-Lenkende einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern zu Radfahrer:innen halten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Diese Regelung galt zwar schon zuvor durch Gerichtsentscheidungen. Nun steht sie jedoch ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen sehr viele Autofahrende nicht. Deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zum Überholabstand und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik, wie den OpenBikeSensor, mit dem z.B. der ADFC München eine Datengrundlage bezüglich der Überholvorgänge innerhalb der Stadt erhebt.
Um auf das Problem der zu geringen Überholabstände und der damit verbundenen Gefahr aufmerksam zu machen, kooperiert der ADFC Bayern mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Verkehrsministerium und dem ADAC. Im Sommer 2022 fand eine gemeinsame Presseveranstaltung statt. Im Herbst 2023 wurde ein mehrere Meter breites Banner an der Fassade des Innenministeriums am Odeonsplatz in München aufgehängt, auf dem ein korrekt durchgeführter Überholvorgang abgebildet ist. Die Aktion wurde breit über alle Kanäle der Kooperationspartner gestreut.
Regelung für LKW
Um Radfahrer:innen nicht zu gefährden und Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem LKW-Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für diese Regelung stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und besonders schwere Folgen haben.
Mehr Platz und freie Fahrt fürs Rad
Es wurde auch entschieden, dass neben den bereits zunehmend häufiger ausgewiesenen Fahrradstraßen Fahrradzonen eingeführt werden können. In diesen Bereichen ist es ausdrücklich erlaubt, dass Radfahrende zu zweit nebeneinander fahren. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinandergefahren werden.
Viele Radfahrende wird freuen, dass sie jetzt schneller vorwärtskommen:
Denn mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die neue StVO klar.