Abstandsregelung ist gesetzlich verankert - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden innerorts

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden innerorts © ADFC Köln

Abstandsregelung ist gesetzlich verankert

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde auch eine neue Abstandsregelung beim Überholen von Radfahrenden verankert. Der Mindestseitenabstand beim Überholen innerhalb von Ortschaften beträgt nun 1,50 Meter.

Neben der Pflicht, den Überholabstand von 1,50 Metern zu Radfahrenden einzuhalten, wurde für Kraftfahrzeuge mit der Novelle der StVO außerorts ein Mindestabstand von 2 Metern zum Radfahrenden festgelegt. Die bisher geltende Regel für Kraftfahrzeuge „einen ausreichenden Seitenabstand“ zu wahren, ist einer exakten Zahl gewichen. Damit wird das Radfahren auf jeden Fall sicherer. Wenn Autos Radler:innen jetzt zu knapp überholen, verstoßen sie gegen ein Gesetz. Radfahrerinnen und Radfahrer, die sich durch zu nah heranfahrende Autos gefährdet sehen, haben nun Rechtssicherheit. So wie Geschwindigkeitsüberschreitungen von der Polizei kontrolliert werden, werden nun auch Verstöße gegen die Abstandsregelung geahndet. Sollte es zu einer Gefahrensituation oder gar einem Unfall kommen, weil ein Radfahrer oder eine Radfahrerin geschnitten wurde, so sind die Erfolgsaussichten für diese vor Gericht stark gestiegen. Das Verkehrsministerium (BMVI) wertet die Radfahrenden mit der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung als zum Auto gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer:innen.

Verwandte Themen

Partner des Bündnisses sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern

Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern stellt Forderungskatalog vor

Ziel des Bündnisses aus Gewerkschaften und Verbänden ist der Zugang zu klimafreundlicher Mobilität für alle Menschen,…

Fahrrademitnahme im ÖPNV

MVV: Fahrradfreundliche Mitnahmeregelungen

Der Münchner Verkehrsverbund (MVV) plant nach Aufhebung der Sperrzeiten während der bayerischen Schulferien auch weitere…

Bike & Ride München-Pasing

Bike+Ride-Offensive

Im Jahre 2020 startete die Bike+Ride-Offensive, eine Kooperation von Bundesumweltministerium und deutscher Bahn im…

So setzt sich der ADFC Bayern für den Radverkehr ein

Der bayerische Landesverband des ADFC hält engen Kontakt zu den bayerischen Ministerien für Verkehr, Umwelt, Wirtschaft,…

Personentransport auf dem Lastenrad

StVO-Novelle bringt höhere Bußgelder bei Gefährdung des Radverkehrs

Die fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung trat 2020 in Kraft. Für auf Geh- und Radwegen parkende Pkw…

ADFC-Fahrradklima-Test

Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte Umfrage zur Zufriedenheit der Radfahrenden weltweit.

Radtour Richtung Alpen

DB Ausflug

Die App DB Ausflug bietet Touren unterschiedlichster Art, die sich bequem per Zug erreichen lassen und zum Teil…

Austausch auf der Fachtagung Radverkehr

AGFK & ADFC

Seit Beginn an stehen die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) und der ADFC Bayern in…

Nebeneinander fahrende Radler:in

StVO-Novelle fördert klimafreundliche und moderne Mobilität

Mit der 2020 überarbeiteten Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden neue Verkehrsregeln beschlossen. Einige Regeln…

https://bayern.adfc.de/artikel/abstandsregelung-ist-gesetzlich-verankert

Bleiben Sie in Kontakt