StVO-Novelle bringt höhere Bußgelder bei Gefährdung des Radverkehrs - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Personentransport auf dem Lastenrad

Personentransport auf dem Lastenrad © www.r-m.de | pd-f

StVO-Novelle bringt höhere Bußgelder bei Gefährdung des Radverkehrs

Die fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung trat 2020 in Kraft. Für auf Geh- und Radwegen parkende Pkw bringt sie höhere Bußgelder, ebenso für Radfahren auf Gehwegen. Außerdem: Das Mitfahren auf dem Lastenrad ist ausdrücklich erlaubt.

Zudem gelten für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker:innen konsequent abschleppen zu lassen.

Auch das Halten auf „Schutzstreifen“ ist nun verboten. Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol.

Gefährdung von Radfahrenden wird teurer

Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrende tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.

Personentransport auf Lastenrädern

Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden. Ab sofort dürfen auch Jugendliche und Erwachsene auf Fahrrädern mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind, z.B. Lastenräder.

Radfahren auf Gehwegen

Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende auf Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur zurückzuführen.

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