StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

ADFC-Fahrradklima-Test 2020 - Broschüre für Bayern

Ist Radfahren in Bayern Spaß oder Stress? In dieser Broschüre haben wir die Ergebnisse aus dem Fahrradklima-Test 2020…

ADFC trifft...! Denis Scheck, Literaturkritiker

ADFC trifft...! Denis Scheck, Deutschlands Literaturkritiker No. 1

Er hebt oder senkt den Daumen über die vielen Bücher, die regelmäßig die Regale unserer Buchhandlungen fluten. Sein…

ADFC trifft...! Claudia und Sabine

ADFC trifft...! Claudia und Sabine

Ein Prosit auf die radelnden Wiesn-Kellnerinnen! Sie erzählen, wie sie am liebsten Rad fahren und was sie über…

ADFC trifft...! Max, das Maskottchen des Radentscheid Bayern

ADFC trifft...! Max, das Maskottchen des Radentscheids Bayern

Auftakt zum Radentscheid Bayern: ein Löwe ist das Maskottchen der vielbeachteten Aktion des ADFC und seiner…

Winterradeln

Winterradeln

Immer mehr Menschen entdecken das Radeln auch in der kalten Jahreszeit für sich. Mit positivem Effekt, denn Radfahren…

ADFC spricht mit...! Andreas Süssner

ADFC spricht mit...!

So heißt unsere Reihe in der Corona-Krise. Denn Interviews wie bisher gehen jetzt nicht mehr – die Gesundheit geht vor.…

Die diesjährige BR Radltour wurde abgesagt

ADFC spricht mit...! Tobias Eschenbacher, OB von Freising

Es sollte das Ereignis des bayerischen Sommers werden, die Ankunft der Radler*innen, die Konzerte in lauen Nächten, die…

ADFC trifft...! Jenny Harß, Eishockeytorfrau aus Füssen

ADFC trifft...! Jenny Harß, Eishockeytorfrau - allein unter Männern

Als Frau im Tor einer Männermannschaft- das gibts nur im Eishockey! Jenny Harß aus Füssen hält den Kasten der Kemptener…

ADFC trifft...! Colin Pöstgens von cargobike.jetzt

ADFC trifft...! Colin Pöstgens von cargobike.jetzt

Lastenräder sind die Trend-Gefährte des Jahres. Egal, ob Eltern mit kleinen Kindern, Handwerker*innen oder hippe New…

https://bayern.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde-2

Bleiben Sie in Kontakt