StVO-Novelle im Bundesrat verabschiedet - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Radverkehr in Berlin, Invalidenstraße

Radverkehr in Berlin, Invalidenstraße © Qimby/Philipp Böhme

StVO-Novelle im Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen. Der ADFC begrüßt die Novelle, da sie u. a. die Anordnung von Radstreifen erleichtert. Er vermisst aber mehr Möglichkeiten für Tempo 30 und die Vision Zero.

Dass der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen hat, begrüßt der ADFC. Er hatte sich seit Jahren für eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts eingesetzt, damit Kommunen mehr Spielraum für die fahrradfreundliche Gestaltung ihrer Straßen erhalten.

Die Novelle wird es für die Kommunen leichter machen, sichere Radfahrstreifen und Fahrradabstellanlagen einzurichten. Aber der ADFC vermisst weitreichendere Möglichkeiten für die Anordnung von Tempo 30 und die Verankerung der Vision Zero.

Mehr Platz für Radverkehr

Deutschland soll bis 2030 ein attraktives Fahrradland mit durchgängigen Radwegenetzen, Radschnellwegen für Pendler:innen und guten Fahrradabstellanlagen werden – das sieht der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung vor.

Bisher verhinderte das veraltete Straßenverkehrsrecht mit seinen bürokratische Hürden und der Bevorzugung des Autoverkehrs, dass Kommunen ihre Straßen lebenswert umgestalten. Durch die kürzlich erfolgte Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der nun beschlossenen StVO-Novelle können Radspuren und Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen aus Gründen des Umwelt- oder Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden.

Maßnahmen nicht mehr nur aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich

Bislang mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet werden und ließen sich oft nur an Unfallschwerpunkten umsetzen. Durch ein neues Antragsrecht können nun auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass die Gemeinden und Behörden die neuen Optionen auch tatsächlich nutzen. Wenn man genau hinschaut, bevorzugt die StVO aber weiter den Autoverkehr. Beispielsweise bleibt Tempo 30 ein verwirrender Flickenteppich. Das bringt nur stellenweise zusätzliche Sicherheit für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder dem Fahrrad unterwegs sind.“

Der ADFC vermisst auch die Einbindung der Vision Zero. Lodemann: „Die Sicherheit hat nach der neuen StVO nun Vorrang vor der Leichtigkeit, das begrüßen wir. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis zur Vision Zero – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Chance auf eine echte Verkehrswende-Novelle wurde leider verpasst.“

Novelle wird in einigen Wochen in Kraft treten

Die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung wird voraussichtlich in einigen Wochen in Kraft treten. Damit erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

Damit die neuen Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Straßen in der Breite bekannt werden, plant der ADFC Veröffentlichungen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten und Fortbildungen für Ehrenamtliche.

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https://bayern.adfc.de/artikel/stvo-novelle-im-bundesrat-verabschiedet-6-6

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