StVO-Novelle im Bundesrat verabschiedet - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Radverkehr in Berlin, Invalidenstraße

Radverkehr in Berlin, Invalidenstraße © Qimby/Philipp Böhme

StVO-Novelle im Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen. Der ADFC begrüßt die Novelle, da sie u. a. die Anordnung von Radstreifen erleichtert. Er vermisst aber mehr Möglichkeiten für Tempo 30 und die Vision Zero.

Dass der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen hat, begrüßt der ADFC. Er hatte sich seit Jahren für eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts eingesetzt, damit Kommunen mehr Spielraum für die fahrradfreundliche Gestaltung ihrer Straßen erhalten.

Die Novelle wird es für die Kommunen leichter machen, sichere Radfahrstreifen und Fahrradabstellanlagen einzurichten. Aber der ADFC vermisst weitreichendere Möglichkeiten für die Anordnung von Tempo 30 und die Verankerung der Vision Zero.

Mehr Platz für Radverkehr

Deutschland soll bis 2030 ein attraktives Fahrradland mit durchgängigen Radwegenetzen, Radschnellwegen für Pendler:innen und guten Fahrradabstellanlagen werden – das sieht der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung vor.

Bisher verhinderte das veraltete Straßenverkehrsrecht mit seinen bürokratische Hürden und der Bevorzugung des Autoverkehrs, dass Kommunen ihre Straßen lebenswert umgestalten. Durch die kürzlich erfolgte Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der nun beschlossenen StVO-Novelle können Radspuren und Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen aus Gründen des Umwelt- oder Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden.

Maßnahmen nicht mehr nur aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich

Bislang mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet werden und ließen sich oft nur an Unfallschwerpunkten umsetzen. Durch ein neues Antragsrecht können nun auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass die Gemeinden und Behörden die neuen Optionen auch tatsächlich nutzen. Wenn man genau hinschaut, bevorzugt die StVO aber weiter den Autoverkehr. Beispielsweise bleibt Tempo 30 ein verwirrender Flickenteppich. Das bringt nur stellenweise zusätzliche Sicherheit für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder dem Fahrrad unterwegs sind.“

Der ADFC vermisst auch die Einbindung der Vision Zero. Lodemann: „Die Sicherheit hat nach der neuen StVO nun Vorrang vor der Leichtigkeit, das begrüßen wir. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis zur Vision Zero – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Chance auf eine echte Verkehrswende-Novelle wurde leider verpasst.“

Novelle wird in einigen Wochen in Kraft treten

Die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung wird voraussichtlich in einigen Wochen in Kraft treten. Damit erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

Damit die neuen Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Straßen in der Breite bekannt werden, plant der ADFC Veröffentlichungen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten und Fortbildungen für Ehrenamtliche.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrrademitnahme im ÖPNV

MVV: Fahrradfreundliche Mitnahmeregelungen

Der Münchner Verkehrsverbund (MVV) plant nach Aufhebung der Sperrzeiten während der bayerischen Schulferien auch weitere…

Eva Mahling vom ADFC München zeigt den Ministern Herrmann und Bernreiter den erforderlichen Abstand beim Überholen von Radfahrenden

Mit Sicherheit mehr Abstand

Seit April 2020 müssen Pkw und Lkw beim Überholvorgang innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Seitenabstand zu…

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden innerorts

Abstandsregelung ist gesetzlich verankert

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde auch eine neue Abstandsregelung beim Überholen von…

Neue Verkehrszeichen bringt die StVO-Novelle

Folgende neue Verkehrszeichen sind mit der fahrradfreundlichen Novelle des Straßenverkehrsrechts 2020 eingeführt worden:

ADFC zeichnet Umweltministerium als Fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus

35. ADFC-Mittagsgespräch: Auszeichnung für Umweltministerium

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber war beim 35. ADFC-Mittagsgespräch als Impulsgeber geladen. Er sprach über…

Partner des Bündnisses sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern

Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern stellt Forderungskatalog vor

Ziel des Bündnisses aus Gewerkschaften und Verbänden ist der Zugang zu klimafreundlicher Mobilität für alle Menschen,…

Kinderfahrraddemo

Kidical Mass: Kinder erobern die Straßen

Die Kidical Mass ist eine Fahrraddemonstration, die speziell für Kinder und ihre Familien organisiert wird.

Referent James Thoem beim 34. ADFC-Mittagsgespräch

Wie wird Deine Stadt fahrradfreundlich?

Beim 34. ADFC-Mittagsgespräch sprach James Thoem, Direktor der Copenhagenize Design Company, darüber, wie wir unsere…

Dr. Bernd Rosenbusch beim 33. ADFC-Mittagsgespräch

Das Fahrrad im Mobilitätsverbund – Nicht nur diskutieren, auch umsetzen!

Beim 32. ADFC-Mittagsgespräch sprach der Geschäftsführer der MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Dr. Bernd…

https://bayern.adfc.de/artikel/stvo-novelle-im-bundesrat-verabschiedet-6-6

Bleiben Sie in Kontakt