Fahrradfreundlicher Arbeitgeber - ADFC Bayern
Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Fahrradfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber. © ADFC

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

In Bayern pendeln schon viele Menschen mit dem Rad und dem Pedelec zur Arbeit - und es werden immer mehr. Viele Unternehmen fördern radelnde Mitarbeiter*innen, denn es ist gesund, es ist schnell und einfach.

Wir als ADFC Bayern fördern den Umstieg aufs Rad und helfen solchen Unternehmen, die radelnde Mitarbeiter*innen dabei unterstützen wollen:

  • Durch Mobilitätsbefragungen, Analysen und konkrete, auf jedes einzelne Unternehmen und jede einzelne Situation zugeschnittene Lösungskonzepte.
  • Durch motivierende Aktionen, Ideen und Tipps zu Kommunikationsstrategien.
  • Durch individuelle Radtourenvorschläge, Vorträge zu den Themen Sicherheit, Fahrradergonomie und Fahrradtechnik und durch den Verleih von Pedelecs für Ihre Mitarbeiter*innen.
  • Durch die anerkannte Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“.

Lassen Sie sich als Unternehmen durch den ADFC Bayern beraten und zertifizieren.

Machen Sie als Firma den Selbsttest: Sind Sie ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber?

Das Handbuch "Fahrradfreundlichkeit - leicht gemacht", ein erster Selbsttest zur Zertifizierung für Unternehmen und Behörden, aktuelle Referenzen und mehr finden Sie unter: www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de

Dienstradprivileg für Geschäftsräder

Eine zusätzliche Möglichkeit, Radfahren in Unternehmen und Behörden zu fördern und ein Plus bei der Zertifizierung "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber", ist das sogenannte Dienstradprivileg. Angelehnt an das Dienstwagenprivileg sind seit 2012 Fahrräder einem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Möchten Arbeitnehmer ihr Dienstrad auch privat einsetzen, mussten sie den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Seit 2019 muss das Dienstrad per Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,5 Prozent versteuert werden. Das Dienstrad als Gehaltsextra ist komplett steuerfrei. Pedelecs, die schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren, sind von dieser Regelung ausgenommen.

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https://bayern.adfc.de/artikel/fahrradfreundlicher-arbeitgeber-1

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