Das müssen Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr können - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Drei Kinder in unterschiedlichem Alter auf Fahrrädern.

Im Straßenverkehr brauchen Kinder Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erst Schritt für Schritt ausgebildet werden. © www.pd-f.de/Florian Schuh

Das müssen Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr können

Einen Anhaltspunkt, ab wann ein Kind bereit sein kann, im Straßenverkehr mit dem Rad zu fahren, bieten das Alter und ein Blick auf die motorische und kognitive Entwicklung von Kindern. Der ADFC gibt Eltern eine Übersicht.

Das verkehrssichere Kind gibt es nicht. Kinder können aber die Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, um sich selbstbewusst, eigenständig und sicher in ihrem Umfeld zu bewegen.

Die Kompetenz von Rad fahrenden Kindern kann durch frühes Üben verbessert werden. Sie wird behindert durch den Transport per Auto, durch Verbote, durch Überbehütung und die Vermeidung eigener Erfahrungen. Anderseits ist es wichtig, die Kinder nicht zu überfordern, sondern sich an den persönlichen und entwicklungsbedingten Möglichkeiten der Kinder zu orientieren.

Um im Straßenverkehr gut zurechtzukommen, benötigen Kinder eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erst Schritt für Schritt ausgebildet werden.

Auf dem Schulweg
Auf dem Schulweg © ADFC | Gerhard Westrich

Kinder sollten:

  • Gefahrensituationen erkennen und voraussehen können.
  • wissen, wie sie Gefahren vermeiden können und wie sie sich in riskanten Situationen verhalten sollen.
  • Entfernungen und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen einschätzen können.
  • aufmerksam sein und sich auf die für ihre Sicherheit wichtigen Aspekte des Straßenverkehrs konzentrieren können.
  • sich durch die vielfältigen Reize unserer Umwelt vom Straßenverkehr nicht ablenken lassen.
  • das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmender einschätzen und voraussehen können.
  • ihren Bewegungsapparat ausreichend beherrschen und koordinieren können.

     

Übersicht zu den Fähigkeiten nach Alter

Diese Dinge lernen Kinder, wenn sie dafür vielfältige Übungsmöglichkeiten haben. Eltern müssen ihre Kinder genau beobachten, um einschätzen zu können, was sie ihnen zutrauen dürfen.

Gleichaltrige Kindern können unterschiedlich weit entwickelt sein. Daher ist die folgende Auflistung als Anhaltspunkt zu verstehen, was Kinder in bestimmten Altersstufen können, dabei können die Fähigkeiten individuell unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Ab 2 Jahren: Kinder verfeinern ihr Gleichgewicht.

Ab 4 Jahren: Kinder lernen zu unterscheiden, ob sich ein Auto bewegt oder steht.

4-6 Jahre: Kinder lernen ihr Fahrrad motorisch zu beherrschen: gleichzeitig treten, lenken, bremsen und vieles mehr. Sie lernen links und rechts sowie Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden.

7-8 Jahre: Kinder beginnen ihr Gehör im Verkehr zu nutzen und Geräusche zuzuordnen. Vorher verlassen sie sich fast ausschließlich auf das, was sie sehen. Sie können nun mehrere Dinge gleichzeitig wahrnehmen und bewältigen. Sie können sich zunehmend besser in andere Verkehrsteilnehmende hineinversetzen und einschätzen, wie weit ein Auto entfernt ist. Bekannte Gefahrensituationen können sie erkennen und voraussehen. Zudem können sie sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren, sind aber noch leicht ablenkbar.

9-10 Jahre: Kinder nehmen den Straßenverkehr differenzierter wahr. Sie wissen nun auch, wie sie mögliche Gefahren vermeiden können und können einschätzen, wie schnell ein Fahrzeug unterwegs ist. Sie können sicher mit ihrem Fahrrad umgehen und z. B. einhändig fahren.

Ab 12 Jahren: Das genutzte Sichtfeld eines Kindes ist voll entwickelt. Kinder können abstrakte Regeln, die sie gelernt haben, in neuen Situationen im Straßenverkehr anwenden.

Ab 14 Jahren: Die Konzentrationsfähigkeit bei Kindern ist voll ausgebildet und ihre Reaktionszeit ähnlich einem Erwachsenen.

Da es ein absolut verkehrssicheres Kind nicht gibt, ist es umso wichtiger, dass Verkehrsräume so gestaltet werden, dass sich Kinder darin sicher bewegen können. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen andere Verkehrsteilnehmende auf Kinder immer besondere Rücksicht nehmen.

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