ADFC-Qualitätsradrouten - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Auf Tour auf dem Donau Radweg

Auf Tour auf dem Donau Radweg © ADFC | Dirk Schmidt

ADFC-Qualitätsradrouten

Der ADFC klassifiziert Radfernwege und vergibt für ihre Qualität Sterne. Bis zu fünf Sterne sind möglich, je höher ihre Zahl, desto mehr Qualität wird Radreisenden auf der Strecke geboten. Mehr zu den ADFC-Qualitätsradrouten erfahren Sie hier.

Seit Jahren verzeichnet der Radtourismus eine kontinuierlich steigende Nachfrage. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Radurlaub und stellen zunehmend Ansprüche an die Qualität der Route und des Angebotes vor Ort. Mit Blick auf die Vielzahl von Radfernwegen in Deutschland wird es daher immer wichtiger, die radtouristische Infrastruktur an die Bedürfnisse der Radtouristen anzupassen.

Bereits im Jahr 2006 entwickelte der ADFC ein Klassifizierungssystem, das anhand objektiver Kriterien einen einheitlichen Qualitätsstandard für Radfernwege definiert. Die detaillierte Erfassung im Rahmen der Klassifizierung dient Tourismusorganisationen und Routenbetreibern als Tool für das eigene Qualitätsmanagement.

In einem mehrstufigen Prozess werden die Stärken und Schwächen des radtouristischen Produktes identifiziert und entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt. Das bei Auszeichnung erworbene Gütesiegel kann wiederum für qualitätsorientierte Kommunikationsmaßnahmen verwendet werden.

Vorteile der Klassifizierung auf einen Blick

  • Bundesweit anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
  • Einheitliche Qualitätskriterien und -standards
  • Tool für das radtouristische Qualitätsmanagement
  • Identifizierung von Stärken, Schwächen und Handlungsfeldern
  • Qualitätsversprechen gegenüber dem Radurlauber
  • Marketinginstrument und Wettbewerbsvorteil

Grundvoraussetzungen für eine Klassifizierung

Damit sich ein Radfernweg dem Klassifizierungsprozess zur ADFC-Qualitätsradroute unterziehen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Radfernweg muss eine Mindestlänge von 100 km aufweisen und sich aufgrund seiner touristischen Bedeutung von lokalen Radrouten abgrenzen.
  • Der Radweg muss über einen eindeutigen Namen und ein einheitliches Logo verfügen – sowohl in der Wegweisung als auch im Marketing.
  • Der Radfernweg muss einen Qualitätsbeauftragten haben, der sich für den Zeitraum der Auszeichnung um dessen (mindestens) gleichbleibenden Qualitätsstandard kümmert.

 

Der Auszeichnungsprozess in fünf Schritten

  • Erstinformation auf adfc.de
    Einen ersten Überblick über den Ablauf der Klassifizierung, die Bewertungskriterien und die zu erwartenden Kosten liefern die Informationen und Dokumente auf dieser Seite.
  • Telefonische Erstberatung
    Bei Interesse an einer Klassifizierung nimmt der Routenbetreiber Kontakt mit dem ADFC (vertreten durch IGS – Büro Radschlag) auf. In einem ersten Vorgespräch werden die Zugangskriterien und Grundvoraussetzungen abgefragt und geprüft.
    Kontakt: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Niederlassung Büro Radschlag, Heinrich-Grüber-Str. 19, 12621 Berlin, Ansprechpartnerin Mandy Schwalbe-Rosenow, Tel: 030/4397281-8, E-Mail: routenqualitaet [at] adfc.de.
  • Schulung eines Qualitätsbeauftragten
    Für den gesamten Radfernweg muss eine vom ADFC geschulte Person als Qualitätsbeauftragte*r bereitstehen. Diese Person ist für den Aufbau und die Sicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements verantwortlich und dient als koordinierende Schnittstelle zwischen den Ansprechpartnern der Bereiche Tourismus und Infrastruktur.
  • Vor-Ort-Erhebung
    Im Anschluss an die Schulung des Qualitätsbeauftragten erfolgt die Zustandserfassung des Radfernweges durch eine Befahrung. Bei dieser Befahrung wird die Route anhand der Bewertungskriterien des ADFC untersucht.
    Für die Befahrung des Radfernweges gibt es entweder die Möglichkeit den ADFC zu beauftragen oder die Befahrung selbst durchzuführen. Im letzteren Fall wird die Befahrung durch den Qualitätsbeauftragten oder eine andere vom ADFC geschulte Person durchgeführt. Der ADFC nimmt im Anschluss an die selbst durchgeführte Befahrung eine Kontroll-Stichprobe.
  • Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute
    Im Nachgang der Befahrung wird das Gesamtergebnis von bis zu 5 Sternen ermittelt. Ist der Routenbetreiber mit dem Ergebnis zufrieden, kann die Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute erfolgen. Möchte der Routenbetreiber anhand der festgestellten Mängel weiter an der Verbesserung seines Angebotes arbeiten, muss er die Nachbesserungen innerhalb eines Jahres nachweisen, damit er sich mit einem verbesserten Ergebnis auszeichnen lassen kann.
    Die Auszeichnung zur ADFC-Qualitätsradroute ist für drei Jahre gültig. Während dieser Zeit sind jährliche Kontrollbefahrungen durchzuführen. 

Die Bewertungskriterien im Überblick

Die Bewertung des Radfernweges erfolgt aus Sicht der Radtourist*innen. Dabei wird der zum Erhebungszeitpunkt vorgefundene Zustand berücksichtigt. Grundlage für die Bewertung bilden acht Kriterien, die entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet werden. Aus der Summe der erreichten Punkte wird das Gesamtergebnis und die Anzahl der Sterne (1 bis 5) ermittelt, mit denen die Route ausgezeichnet wird. Eine Erläuterung der einzelnen Bewertungskriterien bietet die Übersicht im Downloadbereich.

Sind die geschulten Prüferinnen und Prüfer des ADFC auf einem Radfernweg unterwegs, nehmen sie ihn Meter für Meter unter die Lupe. Mit der Bestandsaufnahme erhalten die Verantwortlichen für die Route zusätzlich auch konkrete Hinweise, wo noch Verbesserungsbedarf besteht, um Radtouristen den besten Service zu bieten.

Das Gütesiegel ADFC-Qualitätsradroute ist gültig für drei Jahre. Entwickelt und in der Praxis getestet wurde es vom ADFC-Fachausschuss Tourismus. Welche Radfernwege aktuell das Gütesiegel tragen, finden Sie unter diesem Link.

Neben den ADFC-Qualitätsradrouten gibt es auch die ADFC-RadReiseRegionen. Hier ist eine komplette Region aus Sicht eines Radtouristen zertifiziert.

Kostenstruktur der Klassifizierung

Im Rahmen der Klassifizierung zur ADFC-Qualitätsradroute fallen folgende Kosten an:

  • Schulungskosten für den Qualitätsbeauftragten
  • Kilometerabhängige Erhebungs- bzw. Stichprobenkosten
  • Logonutzungs- und Kommunikationsgebühren

Eine detaillierte Aufschlüsselung und Erläuterung der Kosten finden Sie in der blauen Medienbox.

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