Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz - ADFC Bayern
Das Fahrrad als Verkehrsmittel muss auf Bundesebene die gleiche Priorität in Politik und Verwaltung erhalten, wie andere Verkehrsmittel.

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. © ADFC/April Agentur

Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Der ADFC hat sein Gute-Straßen-für-alle-Gesetz aktualisiert. Das Ziel: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das höherrangige Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen klimafreundliche Verkehrsarten stärken und Menschen besser schützen.

Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ für eine grundlegende Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ein. Er hat seinen Gesetzentwurf von 2019 nun an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Im Rahmen der fahrradfreundlichen StVO-Novelle von 2020 wurden bereits einige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Doch der Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ geht weit über das hinaus, was bislang geändert wurde.

Straßenverkehrsgesetz modernisieren

Aktuell ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr flüssig läuft. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz muss aber den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und nach attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen, so der ADFC.

Dafür ist es dringend notwendig, das Straßenverkehrsgesetz zu überarbeiten und dem Umweltverbund, also dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang gegenüber flüssigem Pkw-Verkehr einzuräumen.

Neue Ziele für das StVG

Deshalb sollte das Straßenverkehrsgesetz künftig folgende Ziele enthalten:

  • Vision Zero, keine Verkehrstoten, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen und ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen aktiv schützen.
  • Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden.
  • Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele.
  • Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung als Ziel: Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen.
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Wird das freie Parken für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, lässt sich Platz für Fuß- und Radverkehr gewinnen.

Innovationsklausel einführen

Sowohl für das Straßenverkehrsgesetz als auch für die Straßenverkehrs-Ordnung besteht der ADFC auf einer Innovationsklausel. Die StVO-Novelle von 2020 hat nur herkömmliche Verkehrsversuche etwas erleichtert: Sie müssen zwar nicht mehr mit einer besonderen örtlichen Gefahrenlage begründet werden, dürfen aber nur erprobt werden, wenn sie auch jetzt schon als dauerhafte Regelung erlaubt wären.

Es muss auch möglich sein, Verkehrsversuche zu machen, die nicht dem bestehenden und oft überalterten Regelwerk entsprechen – das bremst Verkehrswende und Innovationen nur unnötig aus, so der ADFC.

Die vollständige überarbeitete Fassung des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzentwurfs lässt sich in der blauen Servicebox herunterladen. Dort finden sich auch die ADFC-Bewertungen der Änderungsentwürfe zu StVO (2020) und VwV-StVO (2021).

Aktualisiert am 25.10.2021

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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https://bayern.adfc.de/artikel/das-gute-strassen-fuer-alle-gesetz-1

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