Fahrradfreundlicher Arbeitgeber - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Fahrradfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber. © ADFC

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

In Bayern pendeln schon viele Menschen mit dem Rad und dem Pedelec zur Arbeit - und es werden immer mehr. Viele Unternehmen fördern radelnde Mitarbeiter*innen, denn es ist gesund, es ist schnell und einfach.

Wir als ADFC Bayern fördern den Umstieg aufs Rad und helfen solchen Unternehmen, die radelnde Mitarbeiter*innen dabei unterstützen wollen:

  • Durch Mobilitätsbefragungen, Analysen und konkrete, auf jedes einzelne Unternehmen und jede einzelne Situation zugeschnittene Lösungskonzepte.
  • Durch motivierende Aktionen, Ideen und Tipps zu Kommunikationsstrategien.
  • Durch individuelle Radtourenvorschläge, Vorträge zu den Themen Sicherheit, Fahrradergonomie und Fahrradtechnik und durch den Verleih von Pedelecs für Ihre Mitarbeiter*innen.
  • Durch die anerkannte Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“.

Lassen Sie sich als Unternehmen durch den ADFC Bayern beraten und zertifizieren.

Machen Sie als Firma den Selbsttest: Sind Sie ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber?

Das Handbuch "Fahrradfreundlichkeit - leicht gemacht", ein erster Selbsttest zur Zertifizierung für Unternehmen und Behörden, aktuelle Referenzen und mehr finden Sie unter: www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de

Dienstradprivileg für Geschäftsräder

Eine zusätzliche Möglichkeit, Radfahren in Unternehmen und Behörden zu fördern und ein Plus bei der Zertifizierung "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber", ist das sogenannte Dienstradprivileg. Angelehnt an das Dienstwagenprivileg sind seit 2012 Fahrräder einem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Möchten Arbeitnehmer ihr Dienstrad auch privat einsetzen, mussten sie den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Seit 2019 muss das Dienstrad per Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,5 Prozent versteuert werden. Das Dienstrad als Gehaltsextra ist komplett steuerfrei. Pedelecs, die schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verwandte Themen

Frau auf Fahrrad mit langen Haaren, schwarzem Fahrradhelm in städtischer Silhouette radelt dem Betrachter entgegen

Mit dem Rad zur Arbeit - die Sommerchallenge geht weiter

Anfang Mai startete die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ und bis Ende August können Kilometer gesammelt werden. Mitmachen…

Ein Mann steht mit Fahrrad an einer Ampel in winterlicher Stadtlandschaft.

Die richtige Kleidung bei Kälte

Bei kalter Witterung wachsen die Ansprüche an die richtige Bekleidung, insbesondere beim Radfahren. Wir zeigen, wie man…

Fahrradfreundliche Arbeitgeber in Bayern

Immer mehr Unternehmen in Bayern setzen auf Fahrradfreundlichkeit und erhöhen damit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber,…

Das neue 1-Euro-Ticket für die Radmitnahme

Radmitnahme für einen Euro war ein spontanes Versprechen von Ministerpräsident Markus Söder, nachdem Bayern bei der…

Mit dem Rad zur Arbeit

Der Grundgedanke der Aktion war einfach: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, tut etwas für seine Gesundheit und schont die…

Gemeinsam sicher - mit Abstand im Verkehr

Wer mit dem Rad unterwegs ist, kennt das Gefühl: Der Atem stockt, weil ein Auto viel zu nah vorbeigeschossen ist. Enges…

Radfahren und Alkohol

Alkohol am Lenker? Keine gute Idee. Unfälle unter Alkoholeinfluss haben meist schwere Folgen. Außerdem kann schon eine…

Eine junge Frau hockt vor einem Pedelec und entnimmt den Akku.

Kauf von gebrauchten Elektrofahrrädern

Der Boom ist ungebrochen: Millionen Elektrofahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auch auf dem…

Der Schweizer E-Bike-Pionier Flyer hat viel zum Erfolg dieser Fahrradgattung beigetragen. Inzwischen blickt man auf 25 Jahre Erfahrung zurück.

Elektrorad-Kaufberatung

Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads stellen sich einige Fragen: Welches Budget habe ich, welcher Antrieb ist sinnvoll und…

https://bayern.adfc.de/artikel/fahrradfreundlicher-arbeitgeber-1

Bleiben Sie in Kontakt