StVO-Novelle: Änderungen gut, Kontrolle besser.
Der ADFC Bayern und der VCD Bayern begrüßen die StVO-Neuerungen als Fortschritt für Radfahrende. Gleichzeitig weisen beide Organisationen darauf hin, dass mögliche Vergehen auch kontrolliert und geahndet werden müssten.
Heute tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Für Radfahrende ändert sich einiges, angefangen vom Grünpfeil für den Radverkehr über erlaubtes Nebeneinanderfahren bis hin zu höheren Bußgeldern für Gehwegradeln. Auch Autofahrende haben künftig in Bezug auf den Radverkehr Neuerungen zu beachten. So wurde der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrer*innen innerorts nun in der StVO festgeschrieben. Zudem wird Rad- und Gehwegparken deutlich teurer. Halten auf dem Schutzstreifen ist ab sofort verboten.
Die Landesvorsitzende des ADFC Bayern, Bernadette Felsch, sagt: „Die Änderungen in der StVO sind ein wichtiger Schritt hin zu sicherem und komfortablem Radfahren. Doch gilt sowohl für die Bußgelder als auch für die weiteren Neuerungen: was auf Papier geschrieben steht, macht noch keinen sicheren Radverkehr. Wichtig ist, dass Verstöße auch konsequent kontrolliert und geahndet werden – insbesondere das oft sehr gefährliche und bislang weitgehend geduldete Rad- und Gehwegparken.“
Bernd Sluka, Vorsitzender des VCD Landesverband Bayern, ergänzt: „Einiges, was nun in der StVO steht, gilt schon seit vielen Jahren, wird aber von vielen Verkehrsteilnehmern rücksichtslos ignoriert. Zugeparkte Radfahrstreifen sind an der Tagesordnung. Rüpeln, die Radfahrer ohne ausreichend Seitenabstand überholen, begegnet man täglich. Wenn man wirklich eine Verbesserung für Radfahrer erreichen will, muss der Radverkehr endlich auch von den Überwachungsbehörden ernst genommen werden.“
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