Bayerisches Umweltministerium ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber - ADFC Bayern
Auszeichnung Umweltministerium zum Fahrradfreundlichen Arbeitgeber

V.l.n.r.: Andreas Walter (Regierungsdirektor im Bay. Staatsministerium f. Umwelt u. Verbraucherschutz), Thorsten Glauber (bay. Staatsminister f. Umwelt u. Verbraucherschutz), Bernadette Felsch (Vorsitzende ADFC Bayern), Benno Riedl (Fahrradkoordinator im Bay. Staatsministerium f. Umwelt u. Verbraucherschutz), Petra Husemann-Roew (Landesgeschäftsführerin ADFC Bayern), Genevieve Cory (Auditorin Fahrradfreundlicher Arbeitgeber). © Laura Ganswindt I ADFC Bayern

Bayerisches Umweltministerium ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bayern zeichnet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Fahrradfreundlichen Arbeitgeber mit dem Zertifikat in Gold aus.

Als erstes Ministerium in Bayern hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz heute im Rahmen des 35. ADFC-Mittagsgesprächs die Auszeichnung „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ mit dem Siegel in Gold erhalten. Seit 2017 vergibt der ADFC die EU-weite Zertifizierung.

Thorsten Glauber, bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, sagt: „Klimaschutz beginnt im Kleinen. Jeder Schritt in Richtung Klimaneutralität hilft, eine lebenswerte Zukunft zu erhalten. Das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium geht mit gutem Beispiel voran. Wir zeigen als Klimaministerium auf, wie jeder Arbeitgeber schon mit kleinen Maßnahmen das Großprojekt Klimawandel meistern kann."

Bernadette Felsch, Vorsitzende ADFC Bayern, erklärt: „Mit unserer Zertifizierung ´Fahrradfreundlicher Arbeitgeber´ helfen wir Unternehmen und Institutionen, den Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz zu verbessern. Denn wo die Rahmenbedingungen passen, steigen mehr Mitarbeitende für den Weg zum Job aufs Rad und das ist ja bekanntlich ganz besonders gesund und umweltfreundlich. Immer mehr Menschen entscheiden sich sogar ganz bewusst für Arbeitgeber, die attraktive Bedingungen für Radfahrende bieten. Das Umweltministerium ist das erste Ministerium in Bayern, das wir auszeichnen können - und sogar im ersten Anlauf schon in Gold!"

Petra Husemann-Roew, Landesgeschäftsführerin ADFC Bayern, ergänzt: „Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz tut viel für die Fahrradförderung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Besonders beeindruckt hat uns, dass das Ministerium einen Fahrradtechnikermeister in Vollzeit angestellt hat und den Mitarbeitenden einen großen Fuhrpark an unterschiedlichsten Fahrrädern zur Verfügung stellt. Jeden Mittwoch findet eine geführte Tour in der Büro-Gegend statt, auf der die Räder ausprobiert werden können. Auf dass noch viele weitere Ministerien diesem Beispiel folgen.“

Was zeichnet einen fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus?

Fahrradfreundliche Arbeitgeber sparen Ressourcen und setzen Finanzen sinnvoll ein: So ist Fahrradparken unterm Strich günstiger und benötigt weniger Raum als Pkw-Parkplätze. Wer Beschäftigte aufs Rad bringt, profitiert gleich mehrfach. Regelmäßige Bewegung stärkt nachweislich die Gesundheit und hebt die Motivation.

Um mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Radfahren zu gewinnen, können eigene Teams bei Kampagnen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ teilnehmen. Regelmäßige Aktionen wie geführte Radtouren in der Mittagspause, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad bringen Beschäftigte in den Austausch. Wichtig ist natürlich, dass alle ihre Fahrräder sicher, trocken und möglichst ebenerdig abstellen können. Umkleidemöglichkeiten und Duschen werden ebenfalls positiv bewertet. Punkte für eine Zertifizierung sammeln Unternehmen auch, wenn es neben Jobtickets für den ÖPNV auch Vergünstigungen für diejenigen gibt, die mit dem Rad pendeln.

Bedeutung für die Mitarbeiter-Gesundheit – und für die Nachhaltigkeit

Unternehmen und Institutionen, die den Radverkehr systematisch fördern und sich zertifizieren lassen, sind Gewinner: Wenn mehr Menschen mit dem Rad zur Arbeit kommen, wird damit Bewegungsmangel vorgebeugt. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, hat im Schnitt ein Drittel weniger Krankheitstage – und ein niedrigeres Infektionsrisiko. Fahrradfreundliche Maßnahmen tragen zum betrieblichen Umwelt- und Gesundheitsmanagement bei und sind ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements, denn auch die Mitarbeitermobilität ist Teil der CO2-Bilanz.

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Auszeichnung Umweltministerium zum Fahrradfreundlichen Arbeitgeber

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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