ADFC-Landesversammlung Bayern mit neuem Vorsitz - ADFC Bayern
Landesvorsitzende ADFC Bayern 2018

Landesvorsitzende ADFC Bayern 2018 © ADFC Bayern

ADFC-Landesversammlung Bayern mit neuem Vorsitz

Bernadette Felsch ist neue Landesvorsitzende des ADFC Bayern / Delegiertenversammlung beschließt Forderung „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ / ADFC-Landesverband gründet Frauennetzwerk.

Die Landesversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Bayern hat am Samstag in Regensburg Bernadette Felsch zur neuen Landesvorsitzenden gewählt. Die ausgewiesene Radverkehrsexpertin fand in ihrer Antrittsrede klare Worte: „Der motorisierte Verkehr ist hoch subventioniert. Der Straßenbau verschlingt mit Abstand den größten Teil der Mittel für die Verkehrsinfrastruktur, weil die Verteilung der Gelder sich allein am Anteil des Verkehrsaufkommens orientiert. Holland und Dänemark zeigen, dass die Menschen nur dann auf das Fahrrad umsteigen, wenn entsprechend Geld für sichere und komfortable Radwege in die Hand genommen wird.“ Felsch ist seit 2015 stellvertretende Bundesvorsitzende des ADFC und war zwischen 2013 und 2014 als kommissarische Radverkehrsbeauftrage der Landeshauptstadt München tätig.

Als stellvertretender Landesvorsitzender wurde zudem Dr. Michael Stanglmaier neu in den Landesvorstand gewählt. Stanglmaier ist gleichzeitig Vorstandssprecher des ADFC Kreisverbandes Freising, Stadtrat und 3. Bürgermeister sowie Energie- und Umweltreferent der Stadt Moosburg und Kreisrat im Landkreis Freising.

Abschied von Armin Falkenhein

Bernadette Felsch löst Armin Falkenhein ab, der seit 2011 den Landesvorsitz innehatte und bereits von 1991 bis 2003 Vorsitzender des Landesverbandes Bayern war. Falkenhein: „Unser Ziel, dass das Fahrrad künftig ein wichtiger Bestandteil der Mobilität in Städten sein wird, ist in den Köpfen vieler Politiker angekommen. Wie verbindlich und engagiert wir dieses Ziel erreichen, ist nicht nur eine Frage des Wollens. Dafür wird es einen verbindlichen Rechtsrahmen geben müssen.“

Landesversammlung fordert „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“

Die Delegiertenversammlung gab dem Leitantrag des ADFC-Landesvorstands „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ einstimmig ihre volle Unterstützung. Ein Jahr nachdem die Bayerische Staatsregierung das „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ vorgestellt hat, zeigt sich, dass den dort genannten Zielen keine konkreten Maßnahmen gefolgt sind. „Ohne die Radverkehrsinfrastruktur enorm zu verbessern, bleibt das Kernziel des Radverkehrsprogramms reine Utopie. Wie soll der Radverkehrsanteil in Bayern bis zum Jahr 2025 auf 20 Prozent verdoppelt werden, wenn die Landesregierung dafür weder ausreichend Geld noch Personal einsetzt“, so Bernadette Felsch, Sprecherin der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ und neue Landesvorsitzende.

Mit sechs Forderungen untermauert der ADFC Bayern die Notwendigkeit für ein bayerisches Rad-Gesetz:

  • Einen verbindlichen Maßnahmenplan zum „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“
  • Ein sicheres, komfortables, durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern
  • Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen
  • Eine Verdoppelung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs
  • Erheblich mehr Personal für die Umsetzung des Radverkehrsprogramms Bayern 2025
  • Eine deutliche Verbesserung der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

Die Forderungen können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

ADFC Bayern gründet Frauennetzwerk

Die Delegierten der Landesversammlung beschlossen zudem die Gründung eines Frauennetzwerkes im ADFC Bayern. Dieses soll den Austausch und das gegenseitige Mentoring von im ADFC engagierten Frauen stärken und deren aktiven Einsatz für den Fahrrad-Club insgesamt fördern.

Der neue Landesvorsitz des ADFC Bayern wird für zwei Jahre gewählt und arbeitet ehrenamtlich. Die weiteren acht Vorstandmitglieder bleiben bis zur nächsten Wahl 2019 im Amt.

Downloads

Landesvorstand ADFC Bayern 2018

Landesvorstand ADFC Bayern 2018

Copyright: ADFC Bayern

1920x1080 px, (JPG, 237 KB)

Landesvorsitzende ADFC Bayern 2018

Armin Falkenhein und Bernadette Felsch

Copyright: ADFC Bayern

1920x1080 px, (JPG, 298 KB)


https://bayern.adfc.de/pressemitteilung/adfc-landesversammlung-bayern-mit-neuem-vorsitz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Bleiben Sie in Kontakt