Verkehrsunfallstatistik 2020: Weiterhin viele verletzte und getötete Radfahrende - ADFC Bayern

Verkehrsunfallstatistik 2020: Weiterhin viele verletzte und getötete Radfahrende

Die Zahl der im vergangenen Jahr bei Verkehrsunfällen in Bayern getöteten Personen ist auf einem Rekordtief, die der getöteten Radfahrer*innen bleibt auf hohem Niveau.

Enges Fahrradfahren in der Stadt © ADFC l Gerhard Westrich
  • Die Zahl der Radunfälle ist um 9,6 Prozent auf 19.212 und die Zahl der verletzten Radfahrenden um 11,1 Prozent auf 18.006 gestiegen.
  • 2020 kamen auf Straßen im Freistaat 484 Menschen ums Leben, 68 davon auf dem Fahrrad.
  • Der ADFC Bayern fordert eine sichere Infrastruktur und mehr Rücksicht anstelle unfairer Schuldzuweisungen.

München, 18. Februar 2021 – Staatsminister Joachim Herrmann hat heute Mittag die Unfallstatistik 2020 vorgestellt. Während die Zahl der insgesamt im bayerischen Straßenverkehr getöteten Personen auf das Allzeit-Tief von 484 gesunken ist, wurden 2020 19.212 Radfahrende in Unfälle verwickelt - für 68 Radfahrende endete der Unfall tödlich.
Damit wird zwar nicht mehr der traurige Rekord der beiden Vorjahre mit jeweils 77 getöteten Radfahrenden erreicht, die Zahl ist jedoch vergleichsweise noch immer sehr hoch, die Zahl der verletzten Radfahrenden ist um über 11 Prozent gestiegen.

Sehr irritiert zeigt sich die ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch über die Kommentierung der Unfallstatistik durch den bayerischen Innenminister auf der Pressekonferenz:
„Während Staatsminister Herrmann sich über verunfallte Motorradfahrende „sehr besorgt“ zeigte und ihnen Sicherheitstipps versprach und Sicherheitstrainings empfahl, wies er den Radfahrenden „bei den 40% Alleinunfällen sowie in der Hälfte der übrigen Fälle“ die Allein- oder Hauptschuld aufgrund von angeblichem Fehlverhalten zu und kündigte für 2021 entsprechende Sanktionen und Kontrollen für Radfahrende an.
Schon bei der Radverkehrsanhörung am 2. Februar 2021 im Landtag habe ich klargestellt, dass soge-nannte Alleinunfälle meist durch Schlaglöcher, Verschmutzungen, falsch geparkte KFZ oder unerwar-tete Hindernisse auf zu engen Radwegen verursacht werden, denn Rad- und Fußverkehr werden bei Planungen und Instandhaltungsmaßnahmen viel zu häufig vergessen, obwohl sie besonders vulnera-bel sind. Die ebenfalls anwesenden Experten aus der Unfallforschung und Verkehrsplanung be-stätigten meinen Hinweis mehrmals.“

Auch die letztjährige deutschlandweite Unfallstatistik von Destatis belegt: Bei rund Dreiviertel der Radunfälle war ein KFZ beteiligt. Die KFZ-Fahrenden trugen bei diesen Unfällen in rund 77 Prozent der Fälle die Hauptschuld, bei Beteiligung von LKW sogar in über 80 Prozent der Fälle. Dass sie weit glimpflicher davonkamen als die Radfahrenden, versteht sich von selbst.

„Der heute wiederholten pauschalen Schuldzuweisung durch Innenministerium und Polizei möchte ich deshalb entschieden widersprechen! Auch wenn sich – ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmen-den – zweifellos auch nicht alle Radfahrenden immer korrekt oder regelkonform verhalten (was auch der ADFC ausdrücklich nicht gutheißt), so tragen sie auf jeden Fall das deutlich größere Risiko und gefährden vor allem sich selbst. Genau das belegt auch die heute veröffentlichte Statistik. Victim blaming schafft keine Rücksicht und kein besseres Miteinander. An letzterem hätten wir als Fahrradlobby jedoch das allergrößte Interesse!“

Besonders ärgerlich sind die Schuldzuweisungen an die Radfahrenden auch vor dem Hintergrund, dass den ADFC erst letzte Woche zahlreiche Beschwerden über die Veröffentlichung eines Video-spots des Innenministeriums zum „Toten Winkel“ erreichten. Dieses zeigt einen LKW-Fahrer, der einen Radfahrer viel zu dicht von hinten überholt, um dann – obwohl er ihn im Spiegel sieht – zügig neben dem Radfahrer nach rechts abzubiegen. Kommentiert wird das vom LKW-Fahrer mit der Bitte, die Radfahrenden mögen doch bitte auch aufpassen. (Das Video ist hier abrufbar: https://www.facebook.com/BayStMI/videos/756292751953433)

Um die Unfallrisiken zu minimieren und Leben zu schützen, fordert der ADFC Bayern Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis, sowie eine rapide Verbesserung der Radinfrastruktur und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen. Geschützte Radwege, sichere Kreuzungen mit getrennten Ampelschaltungen und guten Sichtbeziehungen, eine Pflicht für LWK-Abbiegeassistenten und ein konsequentes Ahnden von Rad- und Gehwegparken würden deutliche Fortschritte erzielen.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, davon mehr als 30.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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