Werde jetzt ADFC-Mitglied und stärke den Radentscheid Bayern!
Unser Zulassungsantrag für das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" wurde dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Das bedeutet eine Extrarunde auf dem Weg zu besserem Radverkehr in Bayern.
Über 100.000 Menschen haben für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich! Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens jedoch nicht gegeben.
Wir sind da anderer Meinung! Denn die mit der Erstellung des Gesetzentwurfs beauftragte Anwaltskanzlei hat alle Vorgaben für ein Volksbegehren berücksichtigt.
Deshalb machen wir ungebremst weiter und werden mit dem Radentscheid Bayern noch sichtbarer. Z.B. mit der großen Sternfahrt am 23. April nach und in München.
Du willst auch besseren Radverkehr in Bayern? Dann zeige auch Du, dass wir immer mehr werden und werde ADFC-Mitglied.
Für begrenzte Zeit geht das jetzt für nur 19 Euro im ersten Jahr (regulär 66 €)! Du erhältst das komplette Vorteilspaket inklusive Pannenhilfe, Haftpflicht/Rechtsschutz und Radwelt-Magazin für 12 Monate. Das Angebot gilt auch für Familien- und Haushaltsmitgliedschaften (regulär 78 €).
So funktioniert‘s
Gehe auf www.adfc.de/einstieg, fülle das Formular aus, der Aktionscode 52-B15 ist bereits eingetragen.
Ab dem zweiten Jahr kostet die Mitgliedschaft 66,00 Euro Jahresbeitrag, eine Haushaltsmitgliedschaft (zum Beispiel für Familien oder WGs) kostet 78,00 Euro. Einzelmitglieder zahlen von 7-21 Jahre nur 16 Euro und von 22-26 Jahre 33 Euro jährlich.
Familien-/Haushaltsmitgliedschaften von 18-26 Jahre zahlen 33 Euro jährlich.
Die Mitgliedschaft wird unbefristet abgeschlossen, ist aber jederzeit ohne Frist zum Ende des laufenden Beitragsjahres kündbar.
Wie geht’s mit dem Radentscheid Bayern weiter
Das Bündnis Radentscheid rechnet damit, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit unseres Volksbegehrens bestätigt und dieses zulässt. Der Eintragungszeitraum wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit vor der Landtagswahl sein. Der Verfassungsgerichtshof hat maximal drei Monate Zeit für seine Entscheidung.