Viel Neues beim ADFC Bayern 2018 und viel vor für 2019 - ADFC Bayern

Viel Neues beim ADFC Bayern 2018 und viel vor für 2019

2018 war für den ADFC Bayern ein spannendes Jahr mit vielen Neuerungen. Und auch 2019 haben wir viel vor. Hier ein Rückblick und Ausblick des Landesvorstands.

Bilanz 2018
Bilanz 2018 © ADFC Bayern

Der ADFC Bayern ist der zweitgrößte Landesverband des ADFC und ist 2018 auf 27.000 Mitglieder gewachsen. Im April hat unser langjähriger Vorsitzender Armin Falkenhein den Landesvorsitz an Bernadette Felsch übergeben. Die Interessen der Radfahrenden vertreten wir inzwischen nicht mehr vor allem hinter den Kulissen, sondern sind mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf Medien und alle Bürger*innen zugegangen.

Medienwirksame Kampagne für ein Rad-Gesetz für Bayern

Zu Jahresbeginn hatten wir uns vorgenommen, König Ludwig II. zur Symbolfigur für unsere Forderungen zu machen. Wir wollten seinen gescheiterten Traum endlich verwirklichen, Bayern zu einem Radl-Land zu machen. Zwar steht es nicht in unserer Macht, so wie der Kini es wohl geplant hatte, einfach ein königlich bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Aber wir haben den Parteien im Landtag und den Landtagskandidaten und -kandidatinnen gesagt, wo der Schuh aus unserer Sicht beim Radfahren in Bayern am meisten drückt. Wir haben kritisiert, dass das schönste Radverkehrsprogramm nicht mehr wert ist, als das Papier, auf dem es steht, wenn für das Erreichen der Ziele Geld und Personal fehlen und wenn nirgendwo steht, wie man diese Ziele denn erreichen will. Das ist beim „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“, das die Bayerische Staatsregierung Anfang 2017 aufgelegt hat, leider der Fall. Deshalb fordern wir ein Rad-Gesetz für Bayern, konkret:

  • einen verbindlichen Maßnahmenplan zum „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“
  • ein sicheres, komfortables, durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern
  • gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen
  • eine Verdoppelung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs
  • erheblich mehr Personal für die Umsetzung des Radverkehrsprogramms Bayern 2025
  • eine deutliche Verbesserung der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

Vor allem aber stört uns, dass bis dato jede Kommune selbst entscheidet, ob sie etwas für den Radverkehr tut und falls ja, wie. Wenn Geld und politischer Wille fehlen passiert gar nichts. Und weil es keine einheitlichen und verbindlichen Vorgaben dazu gibt, wie gute Radinfrastruktur aussieht, baut jede Kommune, was sie halt so meint.
Wer mal in den Niederlanden geradelt ist, weiß, wie gut es sich anfühlt auf einheitlichen und guten Radwegen unterwegs zu sein. Wo es bei uns in Bayern dagegen überhaupt Radwege gibt, bestehen diese häufig aus einem Flickwerk unterschiedlichster Radwegearten, die meist unterdimensioniert sind und viel zu oft im Nichts enden. Oft weiß man auf dem Rad auch gar nicht, wie und wo man überhaupt fahren soll. Mal scheint man aus Verkehrsplaner-Sicht ein Fußgänger mit Rädern statt Füßen zu sein. Mal soll man auf der Straße fahren, als wäre man ein etwas zu langsamer LKW. Dort wird viel zu eng und zu schnell überholt, man muss Abgase einatmen und hat an Kreuzungen und Einmündungen ständig Angst, unter die Räder abbiegender LKWs, Busse und SUVs zu geraten.
Viele Menschen lassen das Radfahren deshalb lieber gleich bleiben. So bringen wir die Leute nicht aufs Rad! Dass mehr Menschen aufs Rad steigen, wäre aber in vielerlei Hinsicht wünschenswert. Denn jedes Kraftfahrzeug weniger bedeutet weniger Lärm, bessere Luft, besseres Klima und mehr Lebensqualität. Auch das Risiko schwerer Unfälle sinkt quasi automatisch.   

Deshalb sagen wir: Ein Rad-Gesetz muss her! Damit Radverkehrsförderung endlich verbindlich wird und damit es bayernweit vorbildliche Radwege nach einheitlichem Standard gibt. Und damit die Kommunen bei Planung und Bau von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen nicht allein gelassen, sondern unterstützt werden.

Im Landtag Aufgeschlossenheit bei fast allen Parteien

Erfreulicherweise haben wir damit bei allen im Landtag vertretenen Parteien schon in persönlichen Gesprächen vor Beginn des Wahlkampfes Gehör gefunden. Mit einer großen Radsternfahrt haben wir im April 2018 unsere Forderungen öffentlich gemacht und mit Politiker*innen aller Parteien auf einem Podium diskutiert.
Die Grünen und die SPD haben ein Rad-Gesetz danach sogar in ihren Wahlprogrammen versprochen. Bei unseren Wahlprüfsteinen gab es von noch mehr Parteien Unterstützung, auch von solchen, die erst (wieder) neu in den Landtag eingezogen sind oder (teils nur knapp) gescheitert sind. Auch die nun in der „Bayernkoalition“ mitregierenden Freien Wähler stehen einem Rad-Gesetz sehr aufgeschlossen gegenüber. Hubert Aiwanger hat sogar in der BR-Wahlarena gesagt, Bayern brauche unbedingt ein Rad(schnellwege)-Gesetz.
Daran haben wir die Freien Wähler zu den Koalitionsverhandlungen nochmals erinnert und siehe da: Jetzt steht die Radverkehrsförderung ausdrücklich im Koalitionsprogramm. Das erstaunt insofern, als die CSU in all ihren Wahlprogrammen zwar Flugtaxis, ein bayerisches Raumfahrtprogramm und vor allem den MIV „als Rückgrat der Mobilität“ gelobt, den Radverkehr aber leider komplett vergessen hatte. Außerdem vertritt die CSU strikt die Meinung, ihr "Radverkehrsprogramm Bayern 2025" sei völlig ausreichend und ein Gesetz brauche es nicht.

Leider spiegelt sich diese Auffassung auch in der Formulierung im Koalitionsvertrag wider. Dort steht unter dem Slogan „Radfahren in Bayern – jeden Tag mobil.“:
„Wir wollen erreichen, dass bis zum Jahr 2025 der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von rund 11 % auf 20 % der Zahl der Wege steigt. Dazu setzen wir das beschlossene Radverkehrsprogramm Bayern 2025 konsequent um: Wir konzipieren ein Radverkehrsnetz für den Alltagsradverkehr und führen die hohen Investitionen in den Radwegebau fort.
Wir wollen Radschnellwege und Fahrradabstellanlagen verstärkt fördern."


https://bayern.adfc.de/artikel/viel-neues-beim-adfc-bayern-2018-und-viel-vor-fuer-2019

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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