„Twist & schaut“ – Mit Schulterblick Dooring-Unfälle verhindern - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

„Twist & schaut“ – Mit Schulterblick Dooring-Unfälle verhindern

Manchmal ist es so einfach. Was in den Niederlanden bereits Kinder lernen, gehört hierzulande jedoch noch zum Nischenwissen: der sogenannte Holländische Griff, der Unfälle vermeiden kann.

Neue Kampagne von AGFK und ADFC Bayern zum Thema „Dooring“
Neue Kampagne von AGFK und ADFC Bayern zum Thema „Dooring“ © AGFK

Parkende Autos stellen für Radfahrende eine Gefahr dar, wenn Fahrer*in oder Beifahrer*in unachtsam die Autotür öffnet. Wer den Schulterblick macht, erkennt herannahende Radfahrende schneller und kann so schwere Unfälle vermeiden.

Der Holländische Griff

Bereits in der Fahrschule lernen wir den Schulterblick. Dieses Verkehrsverhalten kostet werer Zeit noch Kraft und ist eine Frage der Gewöhnung. In Sachen Sicherheit einen Schritt weiter geht ein einfacher Schulterblick-Trick: Der Holländische Griff. Bei diesem einfachen Trick öffnet der Autofahrende mit der rechten Hand die Fahrertür, so dass automatisch der Schulterblick erfolgt, denn Kopf und Oberkörper drehen sich mit. Radfahrende, die an dem parkenden Auto vorbeifahren, hat der Insasse so direkt im Blick, Dooring-Unfälle können vermieden werden. Mit der linken Hand können Beifahrer*innen ebenfalls diesen Trick anwenden. Kinder sollten die Autotür nur nach Aufforderung öffnen.

16 Prozent der Pkw-Fahrer*innen machen den Schulterblick selten oder nie

Tatsächlich haben rund 45 Prozent* der Radfahrerinnen und Radfahrer bereits Erfahrung mit sogenannten „Dooring“-Unfällen. Kein Wunder, denn laut einer Forsa-Umfrage von 2019 machen 16 Prozent** der Autofahrenden den Schulterblick selten oder nie. Das bedeutet gleichzeitig, dass viele Pkw-Lenker*innen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen oder sich ihrer nicht bewusst sind. Rechtlich ist sie in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben: Beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto muss dafür gesorgt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet und Unfälle vermieden werden. Auch Radfahrende tragen dafür Verantwortung, sich und andere zu schützen: Der zulässige Sicherheitsabstand von rund einem Meter zu parkenden Autos darf und soll eingehalten werden – nachfolgenden Kraftfahrern ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Radler*innen dabei zu bedrängen.

*/**Forsa-Umfrage von 2019 im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
https://www.dvr.de/presse/presseinformationen/dooring-unfaelle-mehr-als-jeder-dritte-fahrrad-fahrende-fuerchtet-sich-davor
https://www.dvr.de/presse/presseinformationen/dooring-unfaelle-mehr-als-jeder-zehnte-auto-fahrende-beim-aussteigen-unaufmerksam


https://bayern.adfc.de/artikel/twist-schaut-mit-schulterblick-dooring-unfaelle-verhindern

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