StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradstraßen und modale Filter - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Fahrradstraße mit Anliegerregelung

Fahrradstraße mit Anliegerregelung © ADFC/Gerhard Westrich

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradstraßen und modale Filter

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradstraßen. Kommunen müssen nun keine besondere örtliche Gefahrenlage mehr nachweisen. Um Poller gegen unerlaubten Durchgangsverkehr aufzustellen, reicht ein städtebauliches Konzept.

Seit dem 11. Oktober 2024 lautet § 45 Abs. 1 StVO wie folgt: „(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten." 

Das gleiche Recht haben sie […](7.) zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, hinsichtlich […] (b) der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr". 

Besondere örtliche Gefahrenlage für Fahrradstraßen entfällt

Damit entfällt für Fahrradstraßen nicht nur der Nachweis der „besonderen örtlichen Gefahrenlage“, sondern auch die Anforderung, dass sie auf Grund der besonderen Umstände „zwingend erforderlich“ sind. Die Einschränkungen für den übrigen Verkehr, die mit der Einrichtung von Fahrradstraßen verbunden sind, können einfacher und umfangreicher angeordnet werden. 

Die Vorschrift ermöglicht Fahrradstraßen und -zonen ganz ohne Begründung mit der Verkehrssicherheit. Die bisherige Ausnahme von der „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ reichte nicht immer aus. So scheiterte 2021 in Hannover die Einrichtung einer Fahrradstraße an den Klagen eines Anwohners: Die Fahrradstraße sei aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht „zwingend erforderlich“, entschied das Verwaltungsgericht. Die Straße sei außerdem zu schmal zum erlaubten Radfahren nebeneinander bei Gegenverkehr. Die nutzbare Fahrbahn könne aber durch das Entfernen von Parkplätzen verbreitert werden (VG Hannover, 7 A 7457/17 und 7 A 5667/19).

Durch Wegfall von Kfz-Parkplätzen kann Flächen für den Radverkehr geschaffen werden  

Das passt zur neuen StVO: Auch der Wegfall von Kfz-Parkplätzen kann gestützt auf ein Radverkehrskonzept („zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung“) ein Beitrag zur „Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden Radverkehr“ sein. An die Angemessenheit sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen (siehe „Steckbrief zum Fahrradparken“). Unangemessen dürfen Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung bereits wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht sein.

Die „Bereitstellung“ geht nach Auffassung des ADFC über die Zuweisung von Verkehrsflächen für den Radverkehr hinaus und umfasst ihre Absicherung gegen unerlaubten Kfz-Verkehr durch modale Filter. Poller („Sperrpfosten“) sind Verkehrseinrichtungen und unterliegen – wenn sie mit der Verkehrssicherheit begründet werden – der Einschränkung „zwingend erforderlich“. 

Weil sie diese Erforderlichkeit nicht nachgewiesen hatte, musste die Stadt Flörsheim am Main in einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anlieger Poller und Sackgassenschilder abbauen. Die modalen Filter sollten Durchgangsverkehr fernhalten und das Radfahren fördern. Das Verwaltungsgericht ordnete ihre Beseitigung an. Es vermisste Zahlen zu bereits geschehenen Unfällen und Anzeigen wegen Nötigung oder Gefährdung. Nicht einmal der Zugang zu zwei Schulen über die Straße reichte als Begründung aus (VG Frankfurt a. M.,12 L 2888/20.F).

Begründet auf die neuen Ziele der StVO können abgelehnte Maßnahmen wirksam werden

Gestützt auf die neuen Ziele der StVO und den Schutz „angemessener Flächen für den Radverkehr“ könnte die Stadt einen neuen Anlauf für ihr berechtigtes Anliegen nehmen. Modale Filter wie Poller schließen unerlaubten Durchgangsverkehr wirksam aus. Sie tragen dazu bei, bereitgestellte Radverkehrsflächen zu schützen und entsprechen dem Anliegen der StVO, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

ADFC trifft...! Ralph Kilian, Handwerker aus München

ADFC trifft...! Ralph Kilian, der mit dem Lastenrad von München nach Sylt fährt

Der Mann hat sich was vorgenommen: Ralph Kilian möchte in sieben Etappen 1000 km quer durch Deutschland strampeln, mit…

ADFC trifft...! Niklas Kaul

ADFC trifft...! Niklas Kaul, Sportler des Jahres 2019

Der König der Athleten – als Student fährt er Fahrrad!

ADFC trifft...! Frederic Ruth, Bürgermeister von Uttenreuth

ADFC trifft...! Frederic Ruth, Bürgermeister von Uttenreuth

Klein, aber fein: Die Gemeinde Uttenreuth im Landkreis Erlangen-Höchstädt ist mit gut 5000 Einwohner:innen das kleinste…

ADFC trifft...! Daniela Bender auf Mallorca

Seit 15 Jahren lebt Daniela Bender auf der Lieblingsinsel der Deutschen. Sie arbeitet dort als Reiseleiterin und…

ADFC trifft...! Oliver Sablowski aus Bayreuth

ADFC trifft...! Oliver Sablowski aus Bayreuth

Corona-Test „to go" per Lastenfahrrad. Der 48 Jahre alte Krankenpfleger hat mit seinem „COVID19BIKE“ gerade den…

Fahrradfreundliche Arbeitgeber in Bayern

Immer mehr Unternehmen in Bayern setzen auf Fahrradfreundlichkeit und erhöhen damit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber,…

Die Bildunterschrift wird in Bälde eingefügt. Sie können uns aber gern auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wir helfen gerne weiter.

Radfahren bei Regen

Fahrradfahren geht fast immer. Bei Sonnenschein gibt es nichts Schöneres, bei Regen hingegen kann es richtig ungemütlich…

Ab 1. Mai mit dem Rad zur Arbeit

Anfang Mai startet die Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von AOK und ADFC. Auch in diesem Jahr zählen alle Fahrten…

ADFC trifft…! Frank-Markus Barwasser, Kabarettist

ADFC trifft…! Frank-Markus Barwasser, Kabarettist

Er gehört längst zu den Großen des politischen Kabaretts in Deutschland: Frank-Markus Barwasser aus Würzburg.

https://bayern.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fahrradstrassen-modale-filter-2

Bleiben Sie in Kontakt