
Auf der oberen Heggerstraße darf weiterhin mit Schrittgeschwindigkeit geradelt werden. © ADFC Hattingen/Sprockhövel
Radfahren in Hattingens Fußgängerzone
Ein seit Jahren in Hattingen kontrovers diskutiertes Thema ist die teilweise und zeitweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, die in den letzten Jahren sukzessive erweitert und nun, im September 2026 neu geregelt wurde.
Während in den 60er bis 80er Jahren viele Hattinger und Hattingerinnen zu Fuß vom Henrichshütten- (Stolberg-, Wernigerode- und Unionstraße, Karl-Roth-Weg) und vom Vogel-, später Flußviertel über Welperstraße mit Einkaufswägelchen zur Heggerstraße und dienstags und samstags zum Markt am Rathausplatz zogen, ebenso vom Rosenberg-Viertel via Vinckenbrink und von der Südstadt über Friedrich- und Bruchstraße, verstopfen heute immer mehr Autos die Innenstadt. Die meisten Fußgänger, die heute gerne ungestört in der Fußgängerzone bummeln wollen, waren nämlich kurz vorher und kurz nachher Autofahrer, die für ihre Stehzeuge drei große Parkhäuser und große ebenerdige Parkflächen, am Bunker, zwischen Rathaus und Finanzamt, zwischen Rathaus und August-Bebel-Straße beanspruchen.
Zum Schutz unseres Klimas wäre das Einkaufen mit dem Fahrrad in der Innenstadt naheliegend und wünschenswert - statt eineinhalb bis zwei Tonnen Blech werden selbst mit dem E-Bike Ressourcen schonend nur 25 Kilogramm bewegt, mit erheblich geringerem Energiebedarf und Kosten, um sagen wir mal unser eigenes Gewicht nebst 5 bis 10 Kilogramm Nutzlast zu transportieren.
Ein seit Jahren in Hattingen über Vereins- und Parteigrenzen hinweg kontrovers diskutiertes Thema ist deshalb die teilweise und zeitweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, die in den letzten Jahren sukzessive so erweitert wurde, dass in der gesamten Zone bis auf das steile Stück der Heggerstraße südlich der Augustastraße einschließlich Obermarkt und Gelinde, das Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit unter besonderer Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende möglich war. Das Erreichen der Innenstadt-Peripherie hat dabei eine höhere Priorität als der Transit durch die Innenstadt.
Diese Lösung war auch im Mai 2024 mit ein Grund dafür, dass Hattingen als 107. Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS NRW) aufgenommen wurde: „Die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit, die umgesetzten und geplanten Fahrradstraßen sowie das beschlossene Radverkehrskonzept mit acht Hauptrouten für Radfahrende, wertete die Auswahlkommission als klares Bekenntnis für eine verstärkte Förderung der Nahmobilität.“
An der begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einer gut wahrnehmbaren Beschilderung, sowie an Kontrollen hat es aber gemangelt. Die Verbote wurden häufig durch Radfahrende aber insbesondere durch E-Scooter Fahrende, als auch durch den Lieferverkehr ignoriert. Es gab zwar keine schweren Unfälle in Kontext der Vision Zero, wie sie bei Konflikten von Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden mit Autos passieren, aber (beinahe) Unfälle und Schrecksituationen von zu Fuß Gehenden an denen knapp ein Rad oder E-Scooter vorbei raste.
Neue Regelung
Der Ausschuss für Bauen und Mobilität hat sich nun am Mittwoch den 9. September 2026 erneut mit dem Radverkehr in der Altstadt beschäftigt und sich für folgende Regelung entschieden. Für die folgenden Straßen wird der Radverkehr künftig in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr nicht freigegeben - zwischen 19:00 und 9:00 Uhr ist das Fahrradfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das Fahren mit E-Scootern ist und bleibt in der Fußgängerzone ausdrücklich verboten :
- Heggerstraße südlich der Roonstraße
- Gelinde
- Langenbergerstraße
- Reschop Carré
- Untermarkt
- Keilstraße
- Haldenplatz
- Kleine Weilstraße
- Krämersdorf
- Obermarkt
- Große Weilstraße von August-Bebel-Straße bis Flachsmarkt
- St. Georg-Straße
- Steinhagen bis zum Steinhagen Platz
- Kirchstraße
Für alle weiteren Straßen der Fußgängerzone bleibt das Fahrradfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt:
- Heggerstraße nördlich der Roonstraße
- Große Weilstraße vom Busbahnhof bis Flachsmarkt
- Flachsmarkt
- Steinhagen Platz
- Emschestraße
- Kirchplatz
- Johannisstraße
- Horst
- Talstraße innerhalb der Stadtmauer
- Grabenstraße (historisches Kopfsteinpflaster)
Die ADFC Ortsgruppe empfahl auch in der Vergangenheit den Weg über Bruchstraße, Große Weilstraße, Flachsmarkt, Steinhagen Platz, Emschestraße, Johannisstraße, Horst (Steigung), Augustastraße, Viktoriastraße, Rathausplatz, Molktestraße, Bismarckstraße zur Hüttenstraße oder zum Heggerfeld als akzeptable Süd- Nordverbindung statt Heggerstraße oder als sicherere Alternative als die von der Stadt propagierte August-Bebel-Straße trotz zukünftiger Fahrrad-Piktogrammketten auf der Fahrbahn, bzw. Schulstraße nebst Blankensteiner Straße mit schmalen Schutzstreifen nebst Dooring-Gefahr.
Anliegen der Projektgruppe Radeln ohne Alter
Im Rahmen einer Bürgeranfrage hat die Projektgruppe Radeln ohne Alter der ADFC Ortsgruppe vor den Abstimmungen im Ausschuss für Bauen und Mobilität am 9. September 2026 den Wunsch geäußert, die Teilhabe ihrer Mobilitätseingeschränkten Rikscha-Passagiere an exponierten Orten der Hattinger Altstadt, wie Kirchplatz, Untermarkt und Krämersdorf und ggf. Obermarkt zu ermöglichen. Noch in Unklarheit der späteren Entscheidung, wurde dem Wunsch sowohl von Baudezernent Jens Hendrix als auch nach dessen Rückfrage an die Mitglieder des Ausschusses von diesen wohlwollend aufgenommen. Bleibt nun zukünftig der Kirchplatz über Tal- und Emschestraße mit Fahrrädern und damit Rikschas erreichbar, wäre der Krämersdorf und Untermarkt in der tlw. aktuellen und zukünftigen Fahrrad-Verbotszone, mit möglichem Rikscha-Transit von der Bahnhofstraße über die Kleine Weilstraße anzufahren.











