Das verkehrssichere Fahrrad - ADFC Bayern

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt die im Bild beschriebenen Ausstattungsdetails. © ADFC

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad in puncto Sicherheit den Vorschriften entspricht.

Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn es entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet ist. Es braucht:

  • eine helltönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (eine starre Nabe an Bahnfahrrädern oder Fixies gilt nicht als Bremse!)
  • sowie zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
  • vorschriftsmäßige und zugelassene Beleuchtung

Beleuchtung ist wichtig für die Verkehrssicherheit

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind bei der Beleuchtung ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Front- und Rücklicht können auch batterie- oder akkubetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen muss die Beleuchtung vorhanden sein und genutzt werden.

Die Beleuchtung muss das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Foto oben rechts: Wellen-Grafik mit K-Nummer).

Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen an den Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Laufrad) vorgeschrieben. Alternativ dürfen auch Speichenclips verwendet werden, die an jeder Speiche montiert sein müssen. Auch ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten sind vorgeschrieben.

Fahrrad regelmäßig auf Verkehrssicherheit checken

Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind hochwertige Schlösser zum Schutz vor Fahrraddiebstahl, eine Standlichtanlage, ein Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder. Standlicht vorn und hinten leuchtet auch beim Stopp an Ampeln und Kreuzungen und sorgt für mehr Sichtbarkeit.

Bremsen und Lichtanlage sind nicht nur wichtig für die Sicherheit, sie sind, wie Kette und Reifen, Verschleißteile. Deshalb sollten sie regelmäßig auf Funktion und Verschleiß überprüft werden.

Ausstattung nicht vorschriftsmäßig – Bußgelder drohen 

Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, können Bußgelder drohen. Etwa wenn die Klingel fehlt, nicht funktioniert oder nicht den Vorschriften entspricht, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Bei defekten oder fehlenden Bremsen drohen 10 Euro Strafe. Bei 80 Euro Bußgeld wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

Daher gilt: Die Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads regelmäßig prüfen. Wer nicht selbst Hand anlegen möchte, sollte sein Fahrrad mindestens einmal im Jahr in einer Fachwerkstatt auf Sicherheit, Funktion und Verschleiß checken lassen.

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