
Die Arbeitsgruppe Junge Menschen macht mit bei der RadVolution! © adfc/deckbar
ADFC-Bundesjugendversammlung
Die Bundesjugendversammlung (BJV) ist das oberste Beschlussorgan des Jungen ADFC. Alle ADFC-Mitglieder von 10-26 Jahren entscheiden hier mit. Die BJV wählt den Bundesjugendvorstand und die Bundesjugendsprecher:innen.
Der Junge ADFC ist die Jugendorganisation des ADFC. Er regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Alle ADFC-Mitglieder zwischen 10 und 26 Jahren sind Mitglied des Jungen ADFC und können auf der Bundesjugendversammlung (BJV) selbst mit über die Belange des Jungen ADFC mitentscheiden, sie haben Teilnahme- und Rederecht.
Die BJV ist das oberste Beschlussorgan des Jungen ADFC und ein Organ des ADFC laut Satzung (§17). Sie wählt den Bundesjugendvorstand mit zwei gleichberechtigten Sprecher:innen und bis zu vier Stellvertreter:innen.
In der Regel wird die Bundesjugendversammlung vom Bundesjugendvorstand einnmal im Jahr einberufen mit einer Einladungsfrist von vier Wochen.
Aufgaben
Die Aufgaben der BJV sind in der Satzung (§17) und in der Bundesjugendordnung geregelt.
- Wahl der Mitglieder des (sechsköpfigen) Bundesjugendvorstand
- Wahl von drei Kassenprüfer:innen
Entgegennahme des Berichtes
- die Entlastung des Bundesjugendvorstands
- Beschlüsse der Grundsätze sowie grundlegenden Ziele des Jungen ADFC
- Arbeitsaufträge an den Bundesjugendvorstand
- Beschluss über den Haushalt des Jungen ADFC.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder nach §17 (Satzung). Anträge müssen an die Bundesjugendsprecher:innen an junger [at] adfc.de bis 7 Tage vor der Bundesjugendversammlung gestellt werden. Wenn du danach noch einen Antrag schickst, entscheidet die Bundesjugendversammlung, ob der Antrag behandelt wird oder nicht.
Die Bundesjugendversammlung tagt digital oder hybrid.
Alle Informationen gibt es auf www.adc.de/bundesjugendversammlung.








