Verkehrswende in Bayern erfordert ein Rad-Gesetz - ADFC Bayern
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Verkehrswende in Bayern erfordert ein Rad-Gesetz

ADFC Bayern begrüßt Kabinettsbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in Bayern, hält aber gleichzeitig an der Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern fest.

In ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung u.a. Investitionen in die Förderung des Radverkehrs beschlossen. Konkret sollen zwei Radschnellwege in München und Nürnberg bis 2022 mit 30 Mio. Euro gefördert werden. Zudem sollen 4.000 neue Fahrradabstellplätze an Haltestellen und Bahnhöfen zu 75 Prozent bezuschusst werden.

Der ADFC Bayern begrüßt den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, der einen Teil der Forderungen aus der aktuellen Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ des Fahrrad-Clubs aufgreift. Die Pläne gehen dem ADFC jedoch nicht weit genug. Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des ADFC Bayern: „Dass die Staatsregierung für ein paar der Ziele aus ihrem „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ nun endlich Geld bereitstellt, freut uns sehr. Die Finanzierung der schon seit einigen Jahren geplanten Pilot-Radschnellwege in München und Nürnberg und 4.000 Abstellplätze sind ein guter Anfang. Im Vergleich zu den z.B. gleichzeitig beschlossenen 310 Mio. Euro für den Ausbau von Autostraßen zeigt sich jedoch die leider nach wie vor geringe Relevanz des Radverkehrs in den Augen der bayerischen Staatsregierung. Dabei wäre der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vergleichsweise günstig und effektiv für die Luftreinhaltung. Und das Fahrrad ist nach eigener Aussage der Staatsregierung 'für kurze und mittlere Entfernungen das schnellste, effizienteste und ökologischste Verkehrsmittel'! Um zumindest die im „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ gesteckten Ziele wirklich zu erreichen und das „Radlland Bayern“ zu werden, braucht es aber vor allem auch erheblich mehr Personal für die Planung und Umsetzung, das die Kommunen berät und unterstützt. Andernfalls befürchten wir, dass die ohnehin geringen Finanzmittel nicht zeitnah und einfach abgerufen werden können.“

Bernadette Felsch: „Wir wollen ein faires und sicheres Miteinander auf den Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen. Wir wollen gute Luft und weniger Lärm - in den Städten genauso wie auf dem Land. Das bedeutet nichts weniger als eine Mobilitätswende. Deshalb halten wir an unserer Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern fest. Denn ohne rechtliche Vorgaben bleibt jedem Landkreis, jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr stärkt. Berlin zeigt mit seinem kürzlich beschlossenen Mobilitätsgesetz, dass mit verbindlichen Vorgaben und Unterstützung mehr vorangeht! Wir möchten, dass die Staatsregierung die bayerischen Kommunen bei der Förderung des Radverkehrs nicht weiter mit dem Hinweis auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht alleine lässt!“

Alle Forderungen der ADFC-Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

Hinweis für Redaktionen

Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich und unter www.radgesetz-bayern.de/medienbereich/pressemitteilungen.

Ein Rad-Gesetz für Bayern! auf Twitter: @RadgesetzBY


https://bayern.adfc.de/pressemitteilung/verkehrswende-in-bayern-erfordert-ein-rad-gesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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