Rad-Gesetz für Bayern: Radverkehrsförderung zur Pflicht machen - ADFC Bayern
Bike+Ride U-Bahnhof Kieferngarten, ADFC Bayern

Bike+Ride U-Bahnhof Kieferngarten, ADFC Bayern © Traudl Schröder

Rad-Gesetz für Bayern: Radverkehrsförderung zur Pflicht machen

Zum Weltfahrradtag am 3.6. fordert der ADFC Bayern gute Radabstellplätze und eine Verdoppelung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs im Freistaat.

Am kommenden Sonntag ist erster UN-Weltfahrradtag. Die Vereinten Nationen (UN) haben in einer Resolution den 3. Juni als jährlichen Weltfahrradtag ausgerufen und alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den Radverkehr zu fördern. Ein Hindernis für den Umstieg aufs Rad ist, dass es häufig ein Problem darstellt, sein Radl sicher abzustellen, ohne, dass es anderen im Weg steht. ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch sagt: „Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall Mangelware, besonders an Bahnhöfen. Das muss sich ändern.“ Deshalb fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Bayern, dass an allen bayerischen Bahnhöfen und Haltestellen ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Der Freistaat Bayern soll an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangehen und genügend komfortable Radabstellanlagen schaffen. Fördermittel müssen so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 Einwohner*innen sollen es mindestens zwei sein.

Verdoppelung des Budgets für die Radverkehrsförderung

Für den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Staatsstraßen investierte der Freistaat Bayern von 2010 bis 2015 47 Mio. Euro und zahlte 83,6 Mio. Euro an Fördermitteln an die Kommunen aus. Das sind pro Jahr im Schnitt rund 26 Mio. Euro für den gesamten Freistaat. “Radlland Bayern“ wird man angesichts der Kosten für Straßenbaumaßnahmen so nicht.Zum Vergleich: Für die Bestandserhaltung, Um- und Ausbau der Staatsstraßen standen 2017 270 Mio. Euro zur Verfügung. Dasselbe Budget für die Kfz-Infrastruktur gilt für 2018. Das ist der höchste Wert aller Zeiten. Der ADFC Bayern fordert deshalb mindestens eine Verdoppelung des Radverkehrsbudgets auf 52 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Felsch: „Maßnahmen für den Radverkehr zählen zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben. Das ist ein Problem, denn so kann jede Kommune nach Kassenlage und eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie Radinfrastruktur baut und pflegt und wie sie darüber hinaus den Radverkehr fördert.“ Mit der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ fordert der ADFC Bayern deshalb einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Radverkehrsförderung.

Alle Forderungen der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

Hinweis für Redaktionen

Bildmaterial finden Sie im Anhang. Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich und unter www.radgesetz-bayern.de/medienbereich/pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 165.000 Mitgliedern, davon mehr als 26.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Bike+Ride U-Bahnhof Kieferngarten, ADFC Bayern

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Fahrradparkhaus Dachau, ADFC Neufahrn/Eching

Fahrradparkhaus Dachau, ADFC Neufahrn/Eching

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https://bayern.adfc.de/pressemitteilung/rad-gesetz-fuer-bayern-radverkehrsfoerderung-zur-pflicht-machen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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