Landtagswahl in Bayern – Was versprechen die Parteien für den Radverkehr? - ADFC Bayern
Der Kini vor dem Bayerischen Landtag - er ist Schirmherr der ADFC-Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!"

Der Kini vor dem Bayerischen Landtag - er ist Schirmherr der ADFC-Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!" © ADFC

Landtagswahl in Bayern – Was versprechen die Parteien für den Radverkehr?

Im Vorfeld der Landtagswahlen am 14. Oktober hat der ADFC Bayern alle im Landtag vertretenen Parteien und alle Parteien, die eine Chance auf (Wieder-)Einzug in den Bayerischen Landtag haben befragt.

  • Der ADFC Bayern hat die Antworten bayerischer Parteien auf seine Wahlprüfstein-Fragen und die Wahlprogramme ausgewertet.
  • Die inhaltlichen Forderungen des ADFC zu Verbesserungen des bayerischen Radverkehrs werden von allen Parteien weitgehend begrüßt.
  • Die CSU lehnt als einzige Partei ein bayerisches Rad-Gesetz ausdrücklich ab und vergisst das Fahrrad auch in ihren Wahlprogrammen.
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nennen die Radverkehrsförderung dagegen als eines der zehn wichtigsten Ziele in ihrem 10-Punkte-Plan und machen auch in der Langfassung ihres Wahlprogramms zahlreiche Vorschläge für die Mobilität mit dem Rad. Damit belegen die GRÜNEN in der Bewertung des ADFC Bayern den ersten Platz.

Im Vorfeld der Landtagswahlen am 14. Oktober hat der ADFC Bayern alle im Landtag vertretenen Parteien und alle Parteien, die eine Chance auf (Wieder-)Einzug in den Bayerischen Landtag haben befragt,

1.     wie sie die aktuellen Forderungen des ADFC Bayern nach einer verstärkten Radverkehrsförderung in Bayern bewerten (siehe www.radgesetz-bayern.de),

2.     was sie bereits für den Radverkehr in Bayern getan haben

3.     und/oder wie sie sich in Zukunft für den Radverkehr in Bayern einsetzen wollen.

Mit Ausnahme der AfD haben alle angefragten Parteien rechtzeitig geantwortet. Die Antworten hat der ADFC Bayern mit den Wahlprogrammen der Parteien verglichen und schließlich null bis max. fünf Kronen für die Fahrradfreundlichkeit vergeben (0 = maximal fahrradunfreundlich, 5 = maximal fahrradfreundlich).

Die CSU vergisst das Fahrrad in ihrem Wahlprogramm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nennen es als eines der zehn wichtigsten Ziele in ihrem 10-Punkte-Plan

Alle Oppositions- und außerparlamentarischen Parteien erwähnen den Radverkehr in ihren Wahlprogrammen. Mit Abstand am häufigsten und in allen Facetten wird das Fahrrad im Programm der GRÜNEN erwähnt. Im Regierungs- und im Parteiprogramm der CSU sind Fahrrad- und Fußverkehr hingegen komplett inexistent, während alle anderen Verkehrsmittel, insbesondere das Auto und sogar ein bayerisches Raumfahrtprogramm ausführlich vorkommen.

Nur die CSU lehnt ein Rad-Gesetz für Bayern ausdrücklich ab

Die Forderung des ADFC Bayern nach einem Rad-Gesetz, das – wie das neue Berliner Mobilitätsgesetz – einen konkreten und (rechts-)verbindlichen Rahmen für die Radverkehrsinfrastruktur setzen und die Kommunen bei der Radverkehrsförderung bestärken soll, wird in den Wahlprogrammen der GRÜNEN und der SPD explizit gefordert und wird auch in deren Antworten genannt. Die LINKE und die Freien Wähler gaben zumindest in ihren Antworten an, dass sie sich ebenfalls für ein Rad-Gesetz einsetzen wollen. Unklar blieben in diesem Punkt die FDP und die ÖDP.Die CSU vertritt die Meinung, ein Rad-Gesetz brauche es nicht, denn das 2017 beschlossene „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ sei verbindlich genug.

Inhaltliche Forderungen des ADFC werden weitgehend begrüßt

Die anderen sechs zentralen Forderungen des ADFC werden im Kern von allen Parteien begrüßt. Bei der Frage, was konkret unternommen wurde, konnten die GRÜNEN, SPD und Freie Wähler auf bereits gestellte Anträge für den Radverkehr verweisen, die FDP auf fahrradfreundliche Entscheidungen in der Legislatur 2008-2013. Die außerparlamentarischen Parteien verwiesen auf fahrradfreundliche Initiativen auf kommunaler Ebene und auf ihre Pläne im Falle eines Einzugs in den bayerischen Landtag.

Die CSU schiebt in ihren Antworten die Zuständigkeit mehrmals auf andere, wie z.B. die Bahn oder die Kommunen und verweist vor allem auf das 2017 beschlossene „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“. Auf die Kritik des ADFC, dass es keinen Maßnahmenplan gibt, wie denn die durchaus ambitionierten Ziele aus dem Radverkehrsprogramm bis 2025 mit den vorhandenen bescheidenen Finanz- und Personal-Ressourcen erreicht werden sollen, geht die CSU nicht ein. Dass die CSU hierzu Antworten schuldig bleibt, wird auch in den Antworten der Oppositions-Parteien mehrfach kritisiert.

Fazit: Die GRÜNEN belegen den ersten, die CSU den letzten Platz

„Die Vergabe der Kronen ist uns nicht ganz leicht gefallen“, sagt die Landesvorsitzende des ADFC Bayern und Sprecherin der Rad-Gesetz-Initiative, Bernadette Felsch. „Klar war aber rasch, dass die GRÜNEN den besten Platz belegen, denn sie nennen die Radverkehrsförderung nicht nur als eines ihrer zehn wichtigsten Ziele, sondern machen in ihrem Programm wie in ihren Antworten deutlich, dass sie die Bedürfnisse der Radfahrenden von allen Parteien am besten verstanden haben. Keine andere Partei spricht so viel und so begeistert vom Rad als Verkehrsmittel für Alltag und Freizeit. Die GRÜNEN unterstützen alle Forderungen des ADFC und versprechen mehrfach, sich für ein bayerisches Rad-Gesetz einzusetzen. Weil die GRÜNEN genauso hohe Ansprüche stellen, wie wir als Radlobby, blieb uns gar keine andere Möglichkeit als die volle Punktzahl zu vergeben“, begründet sie den ersten Platz.

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Der Kini vor dem Bayerischen Landtag - er ist Schirmherr der ADFC-Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!", Foto: ADFC

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

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    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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