Landtagsbeschluss: Alle Parteien wollen mehr und besseren Radverkehr in Bayern - ADFC Bayern
Beispiel für gute Radinfrastruktur: Geschützter Radfahrstreifen

Beispiel für gute Radinfrastruktur: Geschützter Radfahrstreifen © Petra Husemann-Roew I ADFC Bayern

Landtagsbeschluss: Alle Parteien wollen mehr und besseren Radverkehr in Bayern

Der ADFC Bayern begrüßt, dass sich alle Fraktionen beim Thema Stärkung des Radverkehrs einig sind. Gleichzeitig kritisiert der Fahrrad-Club fehlende Maßnahmen und Unterstützung der Kommunen und bestärkt seine Forderung nach einem Rad-Gesetz.

Gestern haben im Ausschuss für Wohnen, Bauen und Verkehr alle Fraktionen dem Dringlichkeitsantrag der CSU „Radland Bayern stärken“ zugestimmt. Als Folge der Radverkehrsanhörung am 2. Februar wird die Bayerische Staatsregierung darin aufgefordert darzulegen, wie die in der Anhörung von den Expert*innen benannten Herausforderungen zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern gelöst werden können. Für die Expert*innenanhörung des Verkehrsausschusses hatte der ADFC Bayern neben weiteren Expert*innen eine ausführliche Stellungnahme zu Potenzialen des Radverkehrs und Handlungsmöglichkeiten des Freistaates verfasst. Die ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch und der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg hatten im Ausschuss u.a. erläutert, dass Bayern vor allem bei der Radmitnahme im ÖPNV sowie bei der Verkehrssicherheit und der Infrastruktur für Radfahrende noch einen großen Nachholbedarf hat.

Ziele und Geld sind da, konkreter Umsetzungsplan fehlt
Bernadette Felsch, Landesvorsitzenden ADFC Bayern, sagt: „Wir freuen uns über die Einigkeit aller Landtagsparteien, dem Fahrrad mehr Bedeutung einzuräumen. Die Ziele zur Stärkung des Radverkehrs sind formuliert und der Bund stellt neuerdings auch Finanzmittel für den Radinfrastrukturausbau zur Verfügung. Was allerdings noch immer fehlt, sind konkrete Maßnahmen und eine beherzte Umsetzung. Um das bereits 2017 von der Staatsregierung ausgerufene Ziel der Verdopplung des Radverkehrs in Bayern auf 20 % bis 2025 zu erreichen, muss vor allem die Radinfrastruktur enorm verbessert werden. Daher begrüßen wir, dass mit dem Antrag das Augenmerk auf mehr praktische Unterstützung der Kommunen beim Bau von Radwegen gelegt wurde, sei es beim Abrufen von Fördergeldern oder durch eine Vereinfachung von Planfeststellungsverfahren. Denn bislang ist leider nicht viel passiert, um sicherere Radwege zu schaffen.“

Ein Rad-Gesetz schafft rechtliche Grundlage für besseren Radverkehr
Damit sich das ändert, fordert der ADFC Bayern bereits seit 2018 ein Rad-Gesetz für Bayern. Denn eine gesetzliche Grundlage schafft für die Radverkehrsförderung einen verbindlichen Rechtsrahmen und die hierfür dringend nötige Unterstützung der Kommunen. Dass Bayern ein Rad-Gesetz braucht, hatten Grüne und SPD bereits 2018 in ihre Landtagswahlprogramm geschrieben. Die CSU hat 2019 auf ihrem Oktober-Parteitag einen entsprechenden Beschluss gefasst, der von der Staatregierung bis dato allerdings weitestgehend ignoriert wird. Bernadette Felsch: „Es ist höchste Zeit ins Handeln zu kommen und Bayern nicht länger nur auf dem Papier „Radlland“ zu nennen!“

Hinweis für Redaktionen
Alle Informationen rund um ein bayerisches Rad-Gesetz finden Sie hier. Die Stellungnahme des ADFC Bayern zur Radverkehrsanhörung können Sie hier einsehen. Diese Medieninformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich.


https://bayern.adfc.de/pressemitteilung/landtagsbeschluss-alle-parteien-wollen-mehr-und-besseren-radverkehr-in-bayern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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