Bayern wählt das Rad! Dieser Landtags-Wahlkampf wird königlich! - ADFC Bayern
Ein Radgesetz für Bayern: Prominenter Schirmherr für bessere Radverkehrsförderung

Ein Radgesetz für Bayern: Prominenter Schirmherr für bessere Radverkehrsförderung © Ein Radgesetz für Bayern

Bayern wählt das Rad! Dieser Landtags-Wahlkampf wird königlich!

Damit das Fahrrad endlich den ihm gebührenden Stellenwert bekommt, hat ihre königliche Majestät Ludwig II. beschlossen in den Wahlkampf einzugreifen und selbst als Ministerpräsident zu kandidieren.

Noch 40 Tage bis zur Landtagswahl in Bayern. Der Wahlkampf läuft bereits auf Hochtouren. Im Namen aller bayerischen Radfahrerinnen und Radfahrer tritt ein neuer Kandidat auf die politische Bühne: Weil das Thema Radverkehr zwar in aller Munde ist, der politische Wille zu einer tatsächlichen Radverkehrsförderung aber meist fehlt, lässt Ludwig II. bekannt geben, dass er für das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten kandidieren wird.

König Ludwig II. plante bereits ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz!

ADFC-Historiker haben diesen Gesetzes-Entwurf von 1880 kürzlich veröffentlicht. Darin heißt es u.a.: „Jede Stadt, jedes Dorf, jeder Markt und jede Gemeinde im Bayerischen Lande sollen Platz schaffen für jeden Bayern, der mit dem Velo fährt. Straßen, Plätze, Wege und Kreuzungen sind unverzüglich zu bauen und zu bewahren in ausreichender Anzahl und Qualität.“ Auch ein standesgemäßer Anteil aus dem Staatshaushalt und ausreichend Personal werden darin gefordert. Ehe das königlich-bayerische Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, soll König Ludwig II. jedoch unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See ertrunken sein – was er selbst vehement abstreitet.

Höchst unzufrieden darüber, dass sein schon 1880 geplantes Velo-Gesetz bis heute nicht erlassen wurde, habe er zu seinem Geburtstag beschlossen, dass es endlich an der Zeit sei, dass Bayern wirklich ein Rad-Gesetz bekomme, das den Radverkehr bayernweit einheitlich und nachdrücklich fördert: "Der Sonntagsreden sind nun wirklich genug gehalten! Sollen etwa noch weitere 140 Jahre ins Land ziehen, ehe man sicher und komfortabel durch die bayerischen Lande radeln kann? Ausgerechnet Preußen hat bereits ein Mobilitätsgesetz, wie steht Bayern denn nun da?!".

Herausforderung angenommen

Den letzten Anstoß zur Kandidatur des „Kinis“gab vielleicht sogar Bayerns amtierender Ministerpräsident Markus Söder selbst. Er hatte am 21. August auf Facebook verkündet: „Offenkundig traut sich keiner das Amt des Ministerpräsidenten außer mir zu“[1]. Diese Herausforderung nimmt der „Kini“ gerne an, denn noch immer seien die Velocipedisten auf Bayerns Straßen und Wegen vehement im Nachteil. „Dabei könnte mein schönes Bayernland weltweite Vorbildwirkung und Strahlkraft entfalten, wenn es dem Velociped endlich den Platz und Komfort zugestehen würde, den es verdient!", so der König.

Die Bayerische Staatsregierung versäume es offensichtlich, für die Umsetzung ihrer eigenen Ziele aus dem Radverkehrsprogramm Bayern 2025 genügend Geld und Personal zur Verfügung zu stellen und den Worten auch Taten folgen zu lassen.

König stellt sich hinter die Forderungen der Rad-Lobby

Nicht nur seine große heimliche Leidenschaft fürs Radfahren, die seine Tagebucheinträge belegen, veranlassen den Kini, sich hinter die Forderung des Fahrrad-Club ADFC Bayern nach einem Rad-Gesetz für Bayern zu stellen, sondern vor allem die Tatsache, dass ohne einen Kandidaten, der es ernst meint mit der Radverkehrsförderung, keine Fortschritte für die Velocipedisten erzielt werden. Es gehe nicht mehr nur um den Spaß am Radfahren, sondern um ganz handfeste Probleme, wie Verkehrs-kollaps und Luftverschmutzung, mit denen sein schönes Bayernland heute konfrontiert sei. So habe die Bürgerschaft kürzlich bei den Eingaben zum 7. Münchner Luftreinhalteplan selbst den „Ausbau einer sicheren und attraktiven Fahrradinfrastruktur für Jung und Alt“ als wichtigste Maßnahme für saubere Luft in der bayerischen Landeshauptstadt bewertet.[2]

Der König ist sich sicher, dass das nicht nur in München so gesehen wird: "Bayern braucht vielleicht keinen König mehr, aber einen Ministerpräsidenten, der es ernst meint mit der Radverkehrsförderung, den braucht es schon! Das bayerische Volk soll eine wirkliche Wahl haben!
Und ich bin sicher: Bayern wählt das Fahrrad!“

Alle Forderungen der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

Gesetzentwurf und Tagebucheinträge sind nachzulesen unter www.radgesetz-bayern.de/kini-blog/koenig-ludwig-ii/ und unter www.radgesetz-bayern.de/blog/

Hinweis für Redaktionen

Bildmaterial finden Sie im Anhang. Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich und unter www.radgesetz-bayern.de/medienbereich/pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 170.000 Mitgliedern, davon mehr als 27.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

[1]www.facebook.com/markus.soder.75/posts/2138466016227064:
„Jetzt ist es durch den BR amtlich: Es gibt kein TV-Duell vor der Landtagswahl. Schade. Offenkundig traut sich keiner das Amt des Ministerpräsidenten außer mir zu. Das passt zu den bisherigen Äußerungen der Opposition. Die meisten haben keine Argumente, sondern sind destruktiv. Wir wollen dagegen Richtung zeigen. Bayern geht es so gut wie nie. Warum also ändern? Bayern soll weiter stabil bleiben und nicht zerfasern.“

[2] Bewertung der Stellungnahmen zur 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München, S. 20: www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/technischerumweltschutz/lrp/2018-08-10_bewertung.pdf

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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