Bayern braucht eine RADvolution
Zum Tag der Verkehrssicherheit am 17.6. betont der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern seine Forderung nach einer Modernisierung des Straßenverkehrsrechts, so dass Bundesländer und Kommunen endlich ausreichend Spielraum...
...und fahrradfreundliche Gestaltung des Verkehrsraums bekommen.
Bernadette Felsch, Vorsitzende ADFC Bayern, sagt: „2022 kamen auf bayerischen Straßen 84 Radfahrende ums Leben, 33 Prozent mehr als 2021 und deutlich mehr als in den Vorjahren. Immer mehr immer größere und schwerere KFZ, hohe Geschwindigkeiten, wenig Platz und schlechte oder fehlende Radwege machen das Radfahren in Bayern gefährlich. Das wollten wir mit einem bayerischen Radgesetz ändern.“
Vergangene Woche hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof den vom ADFC Bayern mitinitiierten „Radentscheid Bayern“ für unzulässig erklärt. Dieser verfolgt das Ziel, mit einem Radgesetz für Bayern den Freistaat fahrradfreundlicher zu machen.
„Leider hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof genau die Artikel genutzt, um unser Volksbegehren zu stoppen, die für mehr Sicherheit gesorgt hätten: Der Freistaat hätte nicht das Recht, die von uns (im Rahmen der StVO!) geforderten Maßnahmen, wie z.B. die Verkehrsberuhigung zu Hol- und Bringzeiten vor Schulen und Kitas, zu regeln, weil das über das, was das Bundesverkehrsrecht vorsehe, hinausgehe“, so Bernadette Felsch weiter.
„Das ist eine traurige Nachricht, denn es bedeutet: Solange das Bundesrecht die "Flüssigkeit des Autoverkehrs" über Menschenleben stellt, bleibt die Vision Zero eine Utopie. Mit der #RADvolution fordern wir zum Tag der Verkehrssicherheit, diese Gesetze schnellstmöglich zu modernisieren."
Mehr Recht fürs Rad
Mit der Kampagne „Radvolution“ will der Fahrrad-Club unter dem Motto „Mehr Recht fürs Rad“ eine große Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die Gleichstellung aller Verkehrsmittel und eine konsequent fahrradfreundliche Gestaltung von Städten und Gemeinden erreichen. Das aktuelle Gesetz hemmt den Ausbau der Radwegenetze und bremst die Verkehrswende aus. Deshalb begrüßt der ADFC den nun von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschlag des Straßenverkehrsgesetzes und schlägt gleichzeitig eine Konkretisierung und die zügige Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Hinweise für Redaktionen
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