Was versprechen die Landtagsparteien für den Radverkehr? - ADFC Bayern

Was versprechen die Landtagsparteien für den Radverkehr?

Am 8. Oktober ist Landtagswahl in Bayern. Der ADFC Bayern hat die Landtagsparteien Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, Freie Wähler und SPD im Rahmen des gemeinsamen Wahlprüfstein-Verfahrens für Verbände befragt.

Die Antworten der Parteien auf die acht vom ADFC Bayern formulierten Wahlprüfstein-Fragen stehen auch rechts im blauen Medienkasten.

Zudem wurden die Wahlprogramme dieser im Landtag vertretenen Parteien unter die Lupe genommen und eine Zusammenfassung der fahrradbezogenen Inhalte erstellt. Lediglich die AfD wurde nicht gefragt, weil sie nicht an dem gemeinsamen Wahlprüfstein-Verfahren teilgenommen und im Rahmen der Anhörungen zum Radverkehr und zum Radgesetz bereits sehr deutlich gemacht hatte, was sie von Radverkehrsförderung hält: Nichts!

Die in Bayern bisher - und voraussichtlich auch künftig - nicht im Landtag vertreten Parteien ÖDP, VOLT, Die Linken und Die Piraten waren (neben SPD und den Grünen) Bündnispartner in der Volksbegehrensinitiative Radentscheid Bayern. Sie haben schon damit klar gemacht, dass ihnen der Radverkehr ein sehr wichtiges Anliegen ist und das spiegelt sich auch in den Wahlprogrammen dieser Parteien wider. Auch im Rahmen unsere Podiumsdiskussion zur Landtagswahl hat sich das bestätigt. Vom ADFC Bayern gibt es deshalb für diese „kleinen“ Parteien einen Ehrenpreis und der Fahrrad-Club bedauert sehr, dass sie auf der großen politischen Bayern-Bühne bis dato nicht mitspielen.

 

Wie viel Fahrrad steckt in den Parteiprogrammen der demokratischen Landtagsparteien?

 

 

Fazit des ADFC Bayern

Die gute Nachricht ist: In den Parteiprogrammen aller befragten Parteien spielt das Fahrrad eine Rolle. Im Vergleich zur Landtagswahl 2018 ist das eine positive Entwicklung, die zeigt, dass die Relevanz des Radverkehrs endlich von allen Parteien erkannt wurde (In ihrem Parteiprogramm zur Landtagswahl 2018 hatte die CSU das Fahrrad noch mit keiner Silbe erwähnt).

Im Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet das Fahrrad mit 44 Nennungen mit Abstand die häufigste Erwähnung. Dass die Partei dem Fahrrad einen sehr hohen Stellenwert einräumt, hat sie 2021 – ebenso wie die SPD – mit einem eigenen Radgesetzentwurf gezeigt. Beide Radgesetzentwürfe wurden von allen anderen Landtagsparteien abgelehnt. Infolge der Ablehnung ihres Gesetzesentwurfs durch die Landtagsmehrheit wurden Die Grünen Unterstützer der Volksbegehrensinitiative „Radentscheid Bayern“, die ein Radgesetz für Bayern forderte, das Zuständigkeiten, Verfahren und Standards so regelt, dass eine flächendeckend sichere Radinfrastruktur endlich rasch geplant und gebaut werden kann.
Wahlprogramm und Antworten auf die Wahlprüfsteinfragen zeigen u.a.: Die Grünen wollen Bus und Bahn mit dem Fahrrad verknüpfen, indem sie mehr sichere, überdachte Abstellplätze für Fahrräder an Bahnhöfen und Bushaltestellen schaffen. Darüber hinaus soll die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn erleichtert und zudem kostenlos werden. Als einzige Partei verpflichten sich Die Grünen zur Vision Zero – also zum Ziel, dass es keine Verkehrstoten auf Bayerns Straßen und Wegen mehr gibt. Zudem benennen sie das Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von 11 auf 25 Prozent zu steigern. Mit der Schaffung einer alltagstauglichen, flächendeckenden attraktiven und sicheren Radinfrastruktur, eines bayernweiten Radschnellwege-Netzes und zeitgemäßen Radwegen an allen innerörtlichen Hauptstraßen, an Bundes- und Staatsstraßen benennt die Partei weitere detaillierte Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Insgesamt erhalten die Grünen mit 5 Fahrrädern die beste Bewertung für die Fahrradfreundlichkeit.

Die CSU gibt – im Gegensatz zu 2018 – in ihrem Wahlprogramm an, den Radverkehr stärken zu wollen. Ziel soll die deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils sein. Wie hoch dieser Anteil bis zu welchem Zeitpunkt sein soll, dazu schreibt die Partei allerdings nichts. Stattdessen wird das Ziel aus dem kürzlich verabschiedeten Bayerischen Radgesetz zitiert, bis 2030 1.500 km neue Radwege zu bauen und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz zu schaffen. Der Radentscheid Bayern hat allerdings ausgerechnet, dass es bei den so versprochen 91 Metern pro Jahr und Gemeinde bis 2060 dauern würde, bis die Lücken im bayerischen Radverkehrsnetz geschlossen wären. Auch die Fahrradmitnahme in S-Bahn und Regionalverkehr für das im neuen Radgesetz angekündigte 1-Euro-Ticket findet Erwähnung im Parteiprogramm. Der ADFC Bayern bemängeln, dass die CSU ein Radgesetz im letzten Landtagswahlkampf und bis 2021 strikt abgelehnt und erst durch Druck des Radentscheids Bayern die Meinung geändert hat. Anstatt aber wie die Länder Berlin, NRW und Brandenburg die Radentscheidbewegung an der Radgesetzerarbeitung zu beteiligen, hat die CSU schnell ein eigenes abgespecktes Radgesetz durchgepeitscht, das erst beweisen muss, dass es mehr ist als – wie bisher – eine reine Absichtserklärung. Immerhin wurden die zuvor sehr spärlichen Ressourcen für den Radverkehr ungefähr verdoppelt: Angesichts des vergleichsweise großen Schritts, den die CSU damit gemacht hat, vergeben wir 2 Fahrräder an die CSU. Als Regierungspartei könnte die CSU allerdings noch deutlich mehr bewegen.

Die FDP fordert in ihrem Wahlprogramm den Ausbau von Radwegen und neuen Radschnellwegen in Bayern und befürwortet eine bauliche Trennung von Radwegen. Auch gibt die Partei an, sich für den Bau von sicheren und überdachten Fahrradparkhäusern einzusetzen. Das Fahrrad wird als gleichberechtigtes Verkehrsmittel ausschließlich im urbanen Kontext, also bezogen auf Städte genannt. Dass das Fahrrad als wichtiger und sinnvoller Baustein der Verkehrswende auch im ländlichen Raum Einsatz findet, wird nicht erwähnt. Der ADFC Bayern ist der Meinung, da ginge noch mehr. Auch zum Radentscheid Bayern wollte sich die FDP nicht so recht positionieren. Lobenswert findet der Fahrradclub, dass der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Sebastian Körber von der FDP, bereits zu Beginn der Legislatur eine Radverkehrsanhörung durchgeführt hat. Die FDP erhält für diesen relativ großen Fortschritt gegenüber 2018 deshalb – wie die CSU – 2 Fahrräder.

In ihrem Wahlprogramm geben die Freien Wähler an, das Fahrrad mit dem ÖPNV durch mehr Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen vernetzen zu wollen. Auch der Bau von Radschnellwegen wird explizit genannt. Das war es dann aber auch schon zum Fahrrad. Obwohl der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, vor der letzten Wahl ein Radgesetz befürwortet hatte, hat seine Partei die Radgesetzentwürfe von SPD und Grünen abgelehnt und wollte sich auch nicht am Radentscheid Bayern beteiligen. Den Radgesetzentwurf der CSU haben die Freien Wähler ohne jeden Verbesserungsvorschlag abgenickt. Auch im Wahlprogramm der Freien Wähler spielt das Fahrrad kaum eine Rolle. Der ADFC Bayern vergibt deshalb nur 1 Fahrrad für die Fahrradfreundlichkeit der Freien Wähler.

Die SPD gibt in ihrem Wahlprogramm an, auf die Stärkung des Fahrrads zu setzen und den Ausbau der Radinfrastruktur voranzutreiben. Dafür sollen u.a. 35 Radschnellwege gebaut werden. Im Zuge der Stärkung des Öffentlichen Verkehrs sollen an Knotenpunkten Garagen für Fahrräder und E-Bikes entstehen. Dass die SPD es ernst meint mit der Förderung des Radverkehrs, hat die Partei 2021 mit der Vorlage eines eigenen Radgesetz-Entwurfs bewiesen. Nach Ablehnung ihres Gesetzentwurfs hat sich die SPD von Anfang an dem Bündnis „Radentscheid Bayern“ angeschlossen, das mit einer Volksbegehrensinitiative ein wirksames Radgesetz für Bayern forderte. Die SPD gab sich im Bündnis allerdings relativ zurückhaltend und das Fahrrad findet an gerade mal vier Stellen im aktuellen Parteiprogramm Erwähnung. Die Fahrradfreundlichkeit der SPD bewertet der ADFC Bayern in Summe deshalb mit knapp 4 Fahrrädern.

https://bayern.adfc.de/neuigkeit/was-versprechen-die-parteien-fuer-den-radverkehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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