Temporäre Radfahrstreifen einrichten - ADFC Bayern

Temporäre Radfahrstreifen einrichten

In Zeiten von Corona geht der motorisierte Individualverkehr zurück. Menschen fahren mehr Rad, gehen zu Fuß und meiden öffentliche Verkehrsmittel. Durch temporäre Radfahrstreifen können Kommunen den veränderten Verkehrsverhältnissen Rechnung tragen.

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Sharepic Temporäre Radfahrstreifen © ADFC/April Agentur

Die Verkehrsbelastung ist in deutschen Städten seit den Corona-Einschränkungen teils um 40 Prozent gesunken. Die Straßen sind oft leer. Für Menschen ohne Auto ist das Fahrrad das einzige Verkehrsmittel, das sie aktuell für ihre notwendigen Wege nutzen möchten. Angesichts der vieler Orts schmalen Radwege ist das #RadelnMitAbstand aber kaum möglich.

Bogota richtet temporäre Radfahrstreifen ein

Die Stadt Bogota in Kolumbien hat als erste auf großen mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen temporäre Radfahrstreifen eingerichtet, damit Radfahrende mehr Platz erhalten, um die Abstandsregeln einzuhalten. Auf 117 Kilometer gab sie Spuren auf Hauptverkehrsstraßen für Radfahrer*innen frei, um den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und zu verhindern, dass Menschen sich in überfüllten Bussen anstecken. Gleichzeitig versucht man so den Smog zu reduzieren, der in der Stadt vielfach für Atemwegserkrankungen sorgt.

Andere Städte greifen das Beispiel auf. In Berlin haben die Bezirke Kreuzberg und Friedrichshain reagiert und eine Autospur für den Radverkehr geöffnet sowie an einer belebten Kreuzung die Aufstellfläche für Radfahrer*innen vergrößert. Den provisorischen Charakter der neuen Radfahrstreifen betont Berlin durch Baustellenabsicherungen und gelben Fahrbahnmarkierungen. Die erste Bilanz fällt positiv aus und weitere Bezirke sollen nachziehen.

Temporäre Radfahrstreifen sind in Deutschland erlaubt

In Deutschland lassen sich temporäre geschützte Radfahrstreifen rechtlich als „zeitlich befristeter Verkehrsversuch“ umsetzen. Begründen lässt sich ein solcher Versuch mit den veränderten Erfordernissen im Verkehr, mit dem gestiegenen Fuß- und Radverkehrsanteil, mit einem flüssigen Radverkehr und dem Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern sowie mit dem Rückgang des motorisierten Verkehrs.

Bisher war in der StVO zudem noch eine besondere örtliche Gefahrenlage Bedingung für einen Verkehrsversuch. Diese Regelung fällt mit der StVO-Novelle weg, die nach Ostern in Kraft treten soll: Verkehrsversuche sind dann auch ohne besondere örtliche Gefahrenlage zulässig.

Geeignete temporäre Radfahrstreifen vor Ort installieren

Der ADFC ruft seine Gliederungen vor Ort dazu auf, in den sozialen Netzwerken Vorschläge für lokale temporäre Radfahrstreifen zu sammeln: #PopupBikelanes und das Gespräch mit den Verwaltungen zu suchen, um temporäre Radfahrstreifen zu installieren. Der Verband betont, es geht um sichere Mobilität, die Ansteckungsrisiken minimiert und Menschen ohne Garten und Balkon ein gewisses Maß an Bewegung und frischer Luft ermöglicht, so ließe sich die Akzeptanz der Einschränkungen durch die Pandemie erhöhen und besser durchhalten.

Geeignet sind zentrale Strecken, die keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur haben, für zeitweilig geschützte Radfahrstreifen – insbesondere mehrspurige Hauptverkehrsstraßen sind geeignet. Gibt es keine Parkspuren neben der Fahrbahn, ist das Installieren der Radfahrstreifen unkompliziert mit Leitbaken oder anderen Baustellenabsicherungen möglich, die Radfahrenden physischen Schutz bieten.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Bayern?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    In Bayern wird der ADFC durch den Landesverband vertreten, der bayernweit und mit vielen Partnern die Interessen der Radfahrer*innen in Politik und (Tourismus)Wirtschaft vertritt.

    Regional engagieren sich fast ausschließlich Ehrenamtliche in über 40 Kreisverbänden und einer stetig zunehmenden Anzahl von Ortsgruppen für bessere Verhältnisse im Radverkehr. Darüber hinaus ist der ADFC der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Nahezu überall finden sie statt, angeboten vom ADFC vor Ort. Die Bandbreite der geführten Touren ist enorm. Das ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal macht sie alle sichtbar.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden sich hier. 

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Fahrradkarten für Bayern?

    Mit mehr als 2,8 Millionen verkauften Exemplaren gehören die ADFC Radtourenkarten weltweit zu den Bestellern unter den Fahrradkarten. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Maßstabs (1:150.000) besonders praktisch für die Radreise. Darüber hinaus haben versierte ADFC-Scouts, die sich auf die Bedürfnisse von Radfahrern verstehen, die Strecken wortwörtlich er-fahren. Finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Karten im Buchhandel oder in ADFC Infoläden, aber auch direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521 595540, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) und natürlich bequem unter www.fahrrad-buecher-karten.de

    Ein besonderes Angebot für familienfreundliches Radfahren in ganz Bayern entstand mit dem „Bayernnetz für Radler“. Seit 1997 wird das Kartenmaterial kontinuierlich weiterentwickelt und erschließt alle Landesteile Bayerns. Der interaktive Kartendienst kann über http://www.bay-rad.de/radler/index.htm genutzt werden. Ergänzt wird das Angebot durch den BayernAtlas, den Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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