Fasching & Fahrrad
Fasching steht vor der Tür und dazu gehören Kostüme, Musik und ausgelassenes Feiern. Wie ihr sicher mit dem Fahrrad durch die fünften Jahreszeit kommt, dazu geben wir euch hier Tipps.
- Du hast dir dieses Jahr richtig viel Mühe mit deinem Kostüm gegeben, saßt stundenlang an der Nähmaschine und hast nun die perfekte Verkleidung, mit der du zum Umzug oder der Party radeln willst? Kein Problem! Achte nur darauf, dass dein Sichtfeld nicht durch eine große Kopfbedeckung oder Maske eingeschränkt ist. Sei außerdem vorsichtig mit langen und weiten Kostümen. Die können nämlich in die Speichen des Radls gelangen, was nicht nur gefährlich ist, sondern auch das aufwendig gestaltete Kostüm kaputt machen kann.
- Wenn du dieses Jahr dein Fahrrad passend zum Kostüm dekorieren willst, kannst du auch hier deiner Kreativität freien Lauf lassen, solange Vorder- und Rücklicht gut sichtbar bleiben. Eine mobile Disco mit blinkenden Lichtern ist am Fahrrad leider nicht erlaubt. die kannst du zur nächsten Fahrraddemo installieren!
- Wer nach dem Umzug zur nächsten Party radelt, weicht nicht nur dem überfüllten ÖPNV aus, sondern ist oftmals auch schneller am Zielort. Scherben sind jedoch der Endgegner eines jeden Fahrradreifens und ein platter Reifen kann einem schnell die Laune verderben. Fahr deshalb besonders vorausschauend oder investiere in einen pannensicheren Fahrradschlauch.
- Die wenigsten fahren alleine zur nächsten Party. Wenn du mit anderen Feiernden unterwegs bist, die kein Fahrrad dabeihaben, ist die Verlockung groß, diese einfach auf dem Gepäckträger oder Lenker mitzunehmen. Diese Art von Personentransport ist gemäß der StVO allerdings nicht erlaubt. Lediglich Kinder bis sieben Jahre dürfen im Kindersitz oder Anhänger mitfahren.
- Um nach der Party sicher wieder nach Hause zu kommen, solltest du unbedingt darauf achten, ob du noch in der Lage bist, auf dein Rad zu steigen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei auffälligem Fahrverhalten drohen schon ab einem Promillewert von 0,3 Geldbußen. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor, du darfst also nicht mehr auf dein Fahrrad steigen, sonst droht eine Geldstrafe, die Teilnahme an einer MPU und drei Punkte in Flensburg.
Seid also vorsichtig und lasst bei hohem Alkoholkonsum lieber das Radl stehen. Der ADFC Bayern wünscht viel Freude beim ausgelassenen Feiern!