
Radfahren in der Stadt: Enge © ADFC I Gerhard Westrich
ADFC macht aufmerksam: Maskenpflicht in Bayern gilt auch im Auto und auf dem Rad
In immer mehr deutschen und auch bayerischen Städten und Regionen liegt der Inzidenzwert in Bezug auf COVID-19-Infektionen inzwischen bei über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner*innen oder deutlich höher.
Verbunden mit den gestiegenen Zahlen sind strengere Alltagsregeln, wie z.B. das Tragen einer Maske in besonders frequentierten Gebieten. Die dort verhängte Maskenpflicht gilt allerdings nicht nur für den Fußverkehr, wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern mitteilte. Der Verband hatte um Klärung gebeten, da man einen kommunalen Flickenteppich unterschiedlicher Auslegungen befürchtete.
München, 05.11.2020 - In Düsseldorf mussten nach Kenntnis des Radfahrverbands z.B. Menschen beim Radfahren eine Maske tragen, in Ludwigsburg nicht, in Berlin hieß es erst ja, dann nein und in Bottrop fahrend nein und schiebend ja. „Es scheint so, als hätten wir beim Thema Radfahren in sensiblen Gebieten mit Maskenpflicht bereits ein heilloses Durcheinander, welches sich nun auch in bayerischen Kommunen fortzusetzen drohte“, so Christian Hader, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Bayern. So schrieb das bayerische Innenministerium auf Twitter, dass die Tragepflicht unabhängig davon bestünde, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs sei. Dies wurde nun auf Anfrage des ADFC Bayern hin bestätigt und damit muss in den jeweils definierten Gebieten nicht nur zu Fuß, sondern auch sowohl auf dem Rad als auch im Auto eine Maske getragen werden.
Bekanntmachung der allgemeinen Regeln
Wie es mit der Praktikabilität für Brillenträger auf dem Rad aussieht oder ob nicht auch eine verrutschte Maske im Auto eine erhöhte Unfallgefahr darstellt, steht freilich auf einem anderen Papier geschrieben. Umso mehr scheint es nach Ansicht des ADFC jedoch wichtig, dass geltende Regeln auch allgemein bekannt sind. „Was wir für eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen benötigen, sind klar kommunizierte und vor allem nachvollziehbare Regelungen, die auch praktikabel sind“, so Hader hinsichtlich der bisher unklaren Auslegung. Wenngleich für den ADFC der Gesundheitsschutz an oberster Stelle steht, muss daher die praktische Umsetzung mit Augenmaß betrachtet werden.
Radfahren als aktiver Pandemieschutz braucht #MehrPlatzFürsRad
Neben der Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, fehlt es laut ADFC aber vor allem an weiteren Maßnahmen, um mehr Menschen das sichere Radfahren mit Abstand zu ermöglichen. Den Radfahrenden zu ermöglichen, dass sie überhaupt Abstand halten können, sei der beste Schutz, so Hader. Aber das sei vielerorts nicht möglich, weil für den Radverkehr immer noch nicht ausreichend Platz geschaffen werde. „Wir müssen jetzt handeln und brauchen in den Kommunen Konzepte zur schnellen Umsetzung, damit das Potential des weitestgehend infektionsfreien Radverkehrs sich positiv auf die Entwicklung der Coronapandemie auswirken kann“, so Christian Hader.
Hinweis für Redaktionen
Der ADFC hat einen Handlungsleitfaden für Kommunen mit schnell umsetzbaren Infrastrukturmaßnahmen bereitgestellt.Diese Meldung und weitere finden Sie online in unserem Pressebereich.
Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit über 200.000 Mitgliedern, davon mehr als 30.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
ADFC Bayern auf Twitter: @ADFCBayern